Kutschführerschein in Niedersachsen Pflicht?

3 Antworten

Nein, ebenso keine RA.

Bei einen Unfall kann aber es Probleme mit der Justiz und dem Sachversicherer geben.

Da auch beim Reiten und Fahren das Gesetz eine ausreichende Beherrschung der Tiere verlangt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

nein. ist er nicht.

eine staatliche pflicht bezüglich der verkehrstauglichkeit gild nur für motorfahrzeuge.

es handelt sich um eine grauzone, da eine pflicht nicht durchführbar wäre und für die anzahl der führerscheinbewerber ein übermässiger aufwand betrieben werden müsste.

einem notorischen unfallfahrer oder alkoholsünder kann allerdings auch das führen von fahrrädern und anderen nicht motorisierten fahrzeugen im öffentlichen raum untersagt werden. wozu dann in der tat auch kutschen gehören.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!

Selbst wenn es keine Pflicht wäre, hast du ohne Fahrabzeichen ganz schlechte Karten, wenn es zu einem Schaden kommen sollte.

Insofern sollte schon aus versicherungstechnischen Gründen der Nachweis da sein

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung