Kurzfristiger Minijob,obwohl ich exmatrikuliert bin?

siola55  22.02.2021, 13:11

Wie alt bist du denn und wie momentan krankenversichert?

pasha1992 
Fragesteller
 24.02.2021, 15:59

Bin 28 und diesen Monat noch über meine Studentische KV versichert.

2 Antworten

Das heißt, sie hat alles richtig gemacht. Ich war mir sicher, dass das auch seine Richtigkeit hat und habe jetzt einen anderen Job. Ich habe gesagt, dass ich kurzfristig beschäftigt werden will und habe ihm meine Studienbescheinigung vorgezeigt...

Dann müßte mal die evtl. berufsmäßige Beschäftigung geklärt werden: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/03_berufsmaessige_beschaeftigung/node.html

wie z.B.: Wer berufsmäßig arbeitet, hat keinen kurzfristigen Minijob
Ein kurzfristiger Minijobber hat generell keine Verdienstbeschränkung. Nur, wenn er über 450 Euro monatlich verdient, müssen Sie als sein Arbeitgeber prüfen, ob er berufsmäßig arbeitet. Denn: Wer berufsmäßig arbeitet, darf nicht kurzfristig beschäftigt werden und hat damit keinen Minijob.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
Ich habe ihr geschildert, dass ich die kurzfristige Beschäftigung als Vertragsart gut finde, ...

Du weißt aber schon, daß eine kurzfristige Beschäftigung max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr erlaubt ist und von vornherein auf diesen einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist!?

Die minijob-zentrale.de weiss dir da guten Rat: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

pasha1992 
Fragesteller
 24.02.2021, 16:01

Habe das ja erklärt im dem Beitrag. Nach meiner Info muss man eingeschriebener Student sein. Das bin ich aktuell nicht.

0
siola55  24.02.2021, 16:36
@pasha1992

Bei einer Werkstudententätigkeit mußt du Student sein...

0
pasha1992 
Fragesteller
 24.02.2021, 17:38
@siola55

Ich wunder mich. Klar, die Regelung der Werkstudenten ist mir bekannt. Ich hatte ja mehrmals schon solche kurzfristigen Beschäftigungen und wurde auch immer so angestellt, da man mich nur als Student so anmelden kann und es sonst nicht geht, wobei bei allen Unternehmen eine Immatrikulationsbescheinigung erfordert würde, so dass sie mich so anmelden kann. Ich habe diesen Beitrag zwar gelesen, den Sie mir zugesandt haben, wobei ich daraus nicht wirklich schlau wurde.

0