Kündigung wg. Eigenbedarf?
Angenommen der Mieter wohnt schon seit 27 Jahren in einer Eigentumswohnung im Umland Berlins. Der Vermieter wohnte immmer in München und ist dann als Ausbilder beruflich nach Indien für ein paar Jahre gereist. Jetzt kam Post von seinem Anwalt aus München, der wg. Eigenbedarfs des Vermieters die Wohnung kündigte. Grund: Der Vermieter möchte mit seiner Ehefrau gerne in der Nähe der deutschen Hauptstadt Berlin wohnen. Frage ist dieses ein wichtiger Grund? Und in welchem Fall müsst der Vermieter die Umzugskosten tragen? Danke für Informationen.
3 Antworten
Der Vermieter braucht keinen wichtigen Grund, er braucht nur einen nachvollziehbaren Grund.
Die Aussage, er möchte gerne in der nähe der Hauptstadt wohnen ist aber wohl er kein solchen.
Umzugskosten muss der Vermieter nie tragen, außer es gibt eine Einigung in der Richtung. Wäre aber sicherlich denkbar, dass man einen Aufhebungsvertrag macht und dafür eine Entschädigung vom Vermieter rausschlägt. Offensichtlich ist sich dieser nicht sehr sicher, bei seiner Kündigung, wenn er sie von Anfang an über einen Anwalt laufen läßt.
Der Grund ist völlig wurscht. Es sit SEIN Eigentum und der Besitzer kann jederzeit in seine eigene Wohnung ziehen......wegen Eigenbedarfas.
Und in welchem Fall müsst der Vermieter die Umzugskosten tragen?
Gar nicht! Aus welchem Grunde sollte der Vermieter die Kosten übernehmen? Der Mieter bekommt eine fristgerechte Kündigung, nach 27 Jahren etliche Monate (steht im Mietvertrag) und der Mieter trägt die Kosten für seinen Umzug selbst.
- Besitzer ist der derjenige, der die Wohnung bewohnt. Dieser übt das Besitzrecht aus. Das ist bei einem vermieteten Objekt der Mieter.
- Jederzeit ist falsch. Das BGB gibt die Fristen für die vermieterseitige Kündigung vor. Da das Mietverhältnis länger als 8 Jahre besteht, beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate.
- Und EigenBEDARF ist natürlich ein zulässiger Kündigungsgrund. Der Fokus liegt hier aber auf dem Wort Bedarf. Er würde gerne in der Wohnung wohnen ist eben kein Bedarf.
Ah ja........das kann der FS ja alles mit einem Anwalt hinterfragen und sich belehren lassen. Es gibt auch Mietervereine, wo man sich schlau machen kann. Für die Kündigungszeit bin ich nicht zuständig z.B. Ich schrieb ja.....mehrereMonate.
Und ob der Besitzer der ist, der die Wohnung bewohnt, halte ich für nicht richtig. Er ist Mieter, aber kein Besitzer.
Und ob der Besitzer der ist, der die Wohnung bewohnt, halte ich für nicht richtig.
Ist aber so. Besitzer und Inhaber des Hausrechts ist der Mieter. Er hat die Gewalt über die Sache.
ist dieses ein wichtiger Grund?
Nein.
Der bloße Wunsch reicht nicht aus, es muss eine gewisse Notwendigkeit geben, z.B. halt Begründung einer Partnerschaft mit jemandem aus Berlin, näher bei der Familie wohnen, näher an neuer Arbeitsstelle etc.