Kündigung Mietvertrag Auszugdatum nach Ablauf der Frist ändern?
Hallo Liebe Comunity,
ich habe meinen Mietvertrag im Juni Gekündigt ( 3 Monate Kündigungsfrist). Als Auszugs Datum habe ich aber den 01.11.2021 angegeben da wir erst da in die Neue Wohnung gezogen wären. jetzt können wir aber schon früher rein und zwar im Oktober. kann Ich ohne bedenken meinem Vermieter das neue Auszugsdatum mitteilen da die Kündigungsfrist bis Oktober auch schon erfüllt ist?
4 Antworten
Dann musst du die Kündigung noch mal wiederholen. Allerdings kannst du jetzt nicht mehr wirksam zum 30.9. kündigen. Es wäre ein Entgegenkommen des Vermieters, wenn er dich vorzeitig aus dem Vertrag lässt. Vielleicht kommt es ihm ja auch gelegen, wenn er noch Renovierungen vornehmen will.
Man verlässt doch eine Wohnung immer zum Monatsende, oder? Nicht, dass du für den angefangenen Monat (egal, welche Kündigungsfrist du jetzt aushandelst) noch Miete zahlen musst.
Sorry hab mich vielleicht falsch ausgedrückt also Frist Ende wäre der 30.09 und da würden wir auch umziehen in die neue Wohnung zum 01.10
Du kannst ihn das bedenkenlos schriftlich mitteilen.
Der Vermieter muss da aber keine Abhilfe schaffen ! 31.10.21 ist Mietende,ist der1.11.21 ein Feiertag im BL des Fs kann die Wohnung am 2.11. 21 zurückgegeben werden oder vor dem 31.10. mit Einverständnis des Vermieters.
aber auf jeden Fall dies schriftlich tun
Danke für deine Hilfe, gibt es da irgendwelche Paragraphen im Mietrecht auf die so eine Situation bezogen werden kann (egal ob von der Seite des Mieters oder des Vermieters)