Kündigen zum 15.?
Hallo, eine kurze Frage, da man das Arbeitsamt so schlecht erreicht. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Und zwar habe ich Ende Mai meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und mächte dann ab September eine neue Ausbildung beginnen. Nun würde ich gerne wissen wie es aussieht, wenn ich jetzt im Juli die Kündigung abgebe und zum 15.August kündige. Bin ich im Zeitraum vom 15. Bis 1.September versichert? Kann ich in dem Zeitraum stempeln?
Würde mich freuen wenn mir wer weiterhelfen könnte.
Warum willst du kündigen, wenn du eh fertig bist mit der Ausbildung?
Sie haben mich ja anscheinend umgemeldet nur ohne neuen Vertrag, ich hätte ihnen hald noch geholfen bis 15.August. Also danach dann einfach Arbeitslos melden versteh ich richtig?
3 Antworten
Wenn Sie zum 15. August kündigen möchten, muss Ihr Arbeitgeber die Kündigung spätestens 28 Tage vorher in den Händen halten. Wenn Sie sich arbeitslos melden, sind Sie ab dem Tag der Arbeitslosmeldung versichert. Wenn Sie sich arbeitslos melden und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, können Sie auch stempeln2.
Ja am 15.juli spätestens 18 die Kündigung abgeben, dann sind es ja vier Wochen bis 15.August, aber was ist mit der Zeit bis September dann
Wenn Du eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats hast, muss Dein AG Deine schriftliche Kündigung spätestens am 18. Juli erhalten.
Die Frist von 28 Tagen fängt am 19. Juli an zu laufen und der 15. August ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.
Arbeitslosengeld bekommst Du bis 1. September nicht, Du hast Deine Arbeitslosigkeit bei einer Kündigung zum 15. August selbst verschuldet.
In der gesetzlichen Krankenkasse bist Du bis zu einem Monat ohne Beiträge noch krankenversichert
Wenn Du selbst kündigst, hat das in aller Regel eine Sperrzeit zur Folge.
Bist Du denn noch im Ausbildungsbetrieb angestellt bzw. läuft der Ausbildungsvertrag noch?
Dann bist du Ende Mai raus. Geh zum Arbeitsamt und melde dich für die Zeit bis September arbeitslos.
Ne, wurde aber umgemeldet, die Zettel habe ich bei der neuen Lohnabrechnung dabei. Wie gesagt, ich bin noch im Betrieb meiner Eltern, die werden es nicht so genau nehmen.
die werden es nicht so genau nehmen.
Sollten sie aber.
Aufgrund Deiner Äußerungen nehme ich an, daß Du nun ein festes Arbeitsverhältnis mit Deinem vormaligen Ausbildungsbetrieb hast.
Dann solltest Du dort weiter arbeiten, bis die neue Ausbildung anfängt.
Durch Eigenkündigung riskierst Du die Verhängung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Damit bin ich raus.
Einen Übernahmevertrag habe ich keinen unterschrieben, ist auch der Betrieb meiner Eltern...