Kündigen zum 15.?

MrSlowhand129  12.07.2023, 10:39

Warum willst du kündigen, wenn du eh fertig bist mit der Ausbildung?

Sandamon 
Fragesteller
 12.07.2023, 10:46

Sie haben mich ja anscheinend umgemeldet nur ohne neuen Vertrag, ich hätte ihnen hald noch geholfen bis 15.August. Also danach dann einfach Arbeitslos melden versteh ich richtig?

3 Antworten

Sandamon 
Fragesteller
 12.07.2023, 10:38

Ja am 15.juli spätestens 18 die Kündigung abgeben, dann sind es ja vier Wochen bis 15.August, aber was ist mit der Zeit bis September dann

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Sandamon 
Fragesteller
 12.07.2023, 10:38

Achso, also danach einfach Arbeitslos melden?

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Wenn Du eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats hast, muss Dein AG Deine schriftliche Kündigung spätestens am 18. Juli erhalten.

Die Frist von 28 Tagen fängt am 19. Juli an zu laufen und der 15. August ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.

Arbeitslosengeld bekommst Du bis 1. September nicht, Du hast Deine Arbeitslosigkeit bei einer Kündigung zum 15. August selbst verschuldet.

In der gesetzlichen Krankenkasse bist Du bis zu einem Monat ohne Beiträge noch krankenversichert

Wenn Du selbst kündigst, hat das in aller Regel eine Sperrzeit zur Folge.

Bist Du denn noch im Ausbildungsbetrieb angestellt bzw. läuft der Ausbildungsvertrag noch?

Sandamon 
Fragesteller
 12.07.2023, 10:37

Einen Übernahmevertrag habe ich keinen unterschrieben, ist auch der Betrieb meiner Eltern...

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Agamemnon712  12.07.2023, 10:38
@Sandamon
Einen Übernahmevertrag habe ich keinen unterschrieben

Wurde Dir einer angeboten?

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MrSlowhand129  12.07.2023, 10:38
@Sandamon

Dann bist du Ende Mai raus. Geh zum Arbeitsamt und melde dich für die Zeit bis September arbeitslos.

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Sandamon 
Fragesteller
 12.07.2023, 10:40
@Agamemnon712

Ne, wurde aber umgemeldet, die Zettel habe ich bei der neuen Lohnabrechnung dabei. Wie gesagt, ich bin noch im Betrieb meiner Eltern, die werden es nicht so genau nehmen.

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Agamemnon712  12.07.2023, 10:45
@Sandamon
die werden es nicht so genau nehmen.

Sollten sie aber.

Aufgrund Deiner Äußerungen nehme ich an, daß Du nun ein festes Arbeitsverhältnis mit Deinem vormaligen Ausbildungsbetrieb hast.

Dann solltest Du dort weiter arbeiten, bis die neue Ausbildung anfängt.

Durch Eigenkündigung riskierst Du die Verhängung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Damit bin ich raus.

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