Kündigen - Hilfe - Chef nicht da?

8 Antworten

Um eine Frist zu wahren, muss der Chef nicht anwesend sein.

Schicke die Kündigung mit der Post per Einschreiben mit Rückschein und schon hast du einen Nachweis über den Eingang der Kündigung.

Du kannst aber auch den Eingang der Kündigung von erwähntem Kollegen gegenzeichnen lassen. Aber bitte auf deiner Kopie!


Familiengerd  27.10.2021, 14:42
per Einschreiben mit Rückschein

Nein!

Wird die Annahme eines Einschreibens mit Rückschein verweigert oder (bei Nicht-Antreffen) in der Postfiliale zum Abholen hinterlegt, aber nicht rechtzeitig abgeholt, dann gilt die Kündigung auch nicht als rechtzeitig zugestellt - es sei denn, es handelt sich um eine böswillige Zustellungsvereitelung des Empfängers.

Darum sollte - wenn denn überhaupt postalisch - eine Zustellung nicht als Einschreiben mit Rückschein erfolgen, sondern nur als Einwurfeinschreiben, weil die Zustellung dann mit dem Einwurf in den Hausbriefkasten als erfolgt gilt.

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Ich würde das Kündigungsschreiben HEUTE per Einschreiben an deine Firma senden. Dann hast du nicht nur einen Einlieferungsbeleg von der Post, der zwar nicht entscheidend ist, aber immerhin ein wichtiges Indiz sein kann, und du hast die Gewährleistung, dass das Kündigungsschreiben rechtzeitig verfügbar war. Wenn es nicht abgeholt wird, dann ist es nicht dein Verschulden. Du hast trotzdem rechtzeitig gekündigt.


Familiengerd  27.10.2021, 14:41
Wenn es nicht abgeholt wird, dann ist es nicht dein Verschulden. Du hast trotzdem rechtzeitig gekündigt.

Das ist falsch.

Wird die Annahme eines Einschreibens mit Rückschein verweigert oder (bei Nicht-Antreffen) in der Postfiliale zum Abholen hinterlegt, aber nicht rechtzeitig abgeholt, dann gilt die Kündigung auch nicht als rechtzeitig zugestellt - es sei denn, es handelt sich um eine böswillige Zustellungsvereitelung des Empfängers.

Darum sollte - wenn denn überhaupt postalisch - eine Zustellung nicht als Einschreiben mit Rückschein erfolgen, sondern nur als Einwurfeinschreiben, weil die Zustellung dann mit dem Einwurf in den Hausbriefkasten als erfolgt gilt.

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Katharina010  27.10.2021, 15:15
@Familiengerd

Ich habe nur von Einschreiben, aber nicht von Einschreiben mit Rückschein geschrieben. Das waren andere Nutzer!

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Familiengerd  27.10.2021, 15:33
@Katharina010
aber nicht von Einschreiben mit Rückschein geschrieben.

Doch, inhaltlich wohl, wenn auch nicht direkt mit der Formulierung "Einschreiben mit Rückschein".

Denn Deine Aussage "Wenn es nicht abgeholt wird" kann sich nur auf ein Einschreiben mit Rückschein beziehen.

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Katharina010  27.10.2021, 15:40
@Familiengerd

Nein, es gibt auch Einschreiben ohne Rückschein, die bei der Post gelagert werden, bis sie abgeholt werden.

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Familiengerd  27.10.2021, 17:16
@Katharina010

Richtig, es gibt auch "einfache" Einschreiben ohne Rückschein; das spielt hier aber keine Rolle.

Aber bis auf das Einwurfeinschreiben muss der Postbote den Empfänger erreichen; und erst dann, wenn das nicht möglich ist, wird das Einschreiben zur Abholung deponiert.

Der Unterschied zwischen einfachem Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein: Beim einfachen Einschreiben wird dem Zusteller der Empfang mit Unterschrift quittiert, beim Einschreiben mit Rückschein erhält der Absender den Rückschein mit Empfängerunterschrift

Es gibt kein Einschreiben, das ohne Zustellversuch direkt bei der Post hinterlegt wird.

So oder so: Wenn das bei der Post wegen Nicht-Antreffens des Empfängers zur Abholung hinterlegte Einschreiben nicht rechtzeitig abgeholt wird, dann ist die Kündigung auch nicht rechtzeitig zugestellt worden!

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Katharina010  27.10.2021, 17:28
@Familiengerd
Es gibt kein Einschreiben, das ohne Zustellversuch direkt bei der Post hinterlegt wird

Richtig! Das meinte ich auch nicht.

Beim einfachen Einschreiben wird dem Zusteller der Empfang mit Unterschrift quittiert,

Richtig! Wenn der Empfänger nicht angetroffen wird, dann bekommt er eine Benachrichtigung vom Zusteller, dass ein Einshreiben für ihn bei der Post hinterlegt ist und er es abholen soll. Das ist es, was ich meinte.

dann ist die Kündigung auch nicht rechtzeitig zugestellt worden!

Das glaube ich nicht. Wenn der Empfänger beispielsweise bösartig ist und das Einschreiben vorsätzlich nicht abholt, dann kann die Kündigung nie rechtswirksam werden.

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Familiengerd  27.10.2021, 17:33
@Katharina010
Das glaube ich nicht. Wenn der Empfänger beispielsweise bösartig ist und das Einschreiben vorsätzlich nicht abholt, dann kann die Kündigung nie rechtswirksam werden.

Darauf habe ich in meinem ersten Kommentar ja hingewiesen: "es sei denn, es handelt sich um eine böswillige Zustellungsvereitelung des Empfängers".

Kann eine böswillige Zustellungsvereitelung bewiesen werden, dann gilt die Zustellfiktion, das heißt, dass die Sendung als zugestellt gilt, auch wenn der Empfänger sie nicht in angenommen oder nicht abgeholt hat.

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Der Chef muss nicht persönlich anwesend sein um deine Kündigung fristgerecht entgegen nehmen zu können.

Abgesehen davon, er weiß doch schon Bescheid und war offenbar damit einverstanden. Einvernehmlich kann man sich zu jeden Zeitpunkt trennen.


abc3112 
Fragesteller
 27.10.2021, 12:25

Ja, ich dachte mir auch, dass ich das ganze lieber Einvernehmlich machen will, aber da er ja diese Woche nicht da ist, kann ich das mit ihm nicht klären und wenn das für ihn nicht passt, habe ich ja quasi dann die Frist für die Kündigung nicht eingehalten und müsste noch ein Monat länger in der Firma bleiben…

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Kündigung einerseits als Email, aber auch als Brief, am sichersten Einschreiben mit Rückschein. Es gibt Dinge, die man einfach 'old fashioned' machen sollte, alleine wegen der möglicherweise nötigen Beweise im Falle eines Rechtsstreites.

Irgendwer wird doch bei Euch die "Post machen" ... also was der Briefträger bringt ... der soll einen Eingangsvermerk auf der Kündigung machen ...


abc3112 
Fragesteller
 27.10.2021, 12:21

Danke für die Antwort, ja, in meiner Abteilung bin eigentlich ich für die Post zuständig…

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