Kriegt man mit einem Schwerbehindertenausweis (50) leichter eine Ausbildung oder einen job und braucht man dann nicht so viel Leistung bringen?

10 Antworten

Als selbst Betroffener kann ich dir sagen, dass es nicht leichter ist, einen Job zu bekommen. Und wenn du dann nen Job hast, sorg dafür, dass die Kollegen, mit denen du arbeitest, über deine Einschränkung Bescheid wissen.

Weniger Leistung, das hängt vom Arbeitgeber ab. Du hast aber gewisse Vorteile wie z. B. zusätzliche Urlaubstage.

Unter Umständen kann es sein, dass die Arbeitsagentur bei einer externen Ausbildung einen Teil deines Gehaltes beisteuert.

Dazu musst du jedoch vor Antritt (ich würde mindestens 6Monate vorher hingehen..) zu deinem zuständigen Rehaberater der Arbeitsagentur gehen.

Bei mir (auch Autist, GdB 50) war es so, dass er mir angeboten hat, auf Antrag der Firma jeden Monat bis zu 50% des Gehaltes des letzten Lehrjahres beizusteuern. Das ist für sie nämlich günstiger, als wenn sie dich in irgendeine Einrichtung (z.B. BBW, WfMB, ...) stecken.

Da ich jedoch bei keiner Firma genommen wurde, habe ich mich dazu entschieden, eine Ausbildung in einem BBW zu machen(geht auch über den Reha-Berater der Agentur für Arbeit) und bin auch bis jetzt relativ zufrieden mit der Einrichtung.

Ich würde dir daher raten, mit solchen Fragen zum Arbeitsamt zu gehen, diese werden dich dann an den für dich zuständigen Rehaberater weiterleiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eventuell ist es ein wenig leichter, weil Unternehmen ab einer gewissen Größe Strafzahlungen leisten müssen, wenn sie keine oder zu wenige Mitarbeiter mit Behinderung haben. Sprich, wenn ein Unternehmen jemanden mit Schwerbehinderung einstellt, kann das die Strafzahlungen reduzieren oder komplett verhindern.

Allerdings "lohnt" sich das für das Unternehmen nur dann, wenn der schwerbehinderte Mitarbeiter auch in der jeweiligen Stelle die nötige Leistung bringt. Sonst "zahlt" man ja das Wegfallen der Strafzahlungen mit Einbußen in der Wertschöpfung des Unternehmens.

Von daher, ja, eventuell ist es ein klitzekleiner Vorteil bei der Einstellung, aber nein, geringere Leistungen werden dort keineswegs einfach so akzeptiert, weil dann die Rechnung eben nicht mehr aufgeht.

Leichter eher nein. Aber es gibt zb spezielle Ausbildungen für Personen mit Schwerbehinderungen da kannst du auch eine Ausbildung machen und wirst bevorzugt da sie eh nur Personen mit einer Schwerbehinderung nehmen.

Weiß nicht ob das noch immer so ist aber früher mussten Firmen was zahlen, wenn sie keine Personen mit einer Schwerbehinderung haben. Sie bekamen früher (bestimmt auch heute noch) zuschüsse, wenn sie zb am Arbeitsplatz ändern müssen damit derjenge daran arbeiten kann auch woanders damit er ohne Probleme überall dran kommt.

du musst die selbe Leistung bringen, weil Behinderte nur dann bevorzugt werden müssen, wenn sie die selbe Qualifizierung haben wie nicht Behinderte.

warum sollte ein Behinderter nicht sie selbe Leistung erbringen müssen? das ist kein Freifahrtschein um Däumchen zu drehen.

ich hab einen GdB von 60 und stehe meinen nicht behinderten Kollegen in nichts nach.