Kreidler Florret super mit B Führerschein fahrbar?

2 Antworten

Das hängt davon ab, wann Du Deinen PKW-Führerschein erhalten hast. Dieses Fahrzeug ist ein offenes Kleinkraftrad. Dafür benötigte man damals FS Klasse 4. Der war zwar in FS Klasse 3 (PKW) enthalten. Allerdings haben sich die Regelungen mit der Einführung des Leichtkraftrades 1980 grundlegend geändert. Um es kurz zu machen: Für dieses Fahrzeuig benötigt man heute FS Klasse A1. Nur wenn Du Deinen PKW-Führerschein vor dem 1. April 1980 erhalten hast, darfst Du alle Fahrzeuge fahren, die heute in der FS Klasse A1 enthalten sind. Wenn Du ihn später erhalten hast, beinhaltet er nur Fahrzeuge der FS Klasse AM, also landläufig Mopeds.

BurkeUndCo  01.08.2022, 21:10

Perfekte Antwort, toll.

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Moped2021 
Fragesteller
 01.08.2022, 21:40

Aber es ist ein 50ccm Kleinkraft Rad und fällt unter die Kategorie AM oder nicht

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dieneuelinie  01.08.2022, 21:54
@Moped2021

Nein offene Kleinkrafträder waren eine höhere Fahrzeugklasse. Ihre Nachfolger in Deutschland waren die 80 ccm Leichtkrafträder. Du verwechselst das offene Kleinkraftrad mit auch heute noch geläufigen Kleinkraftrad mit begrenzter Höchstgeschwindigkeit. Diese Fahrzeuge, die es ab 1961 gab, waren den Mopeds gleichgestellt und haben sie langfristig komplett verdrängt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug im Zeitablauf 40, ab 1986 50 und heute 45 km/h. Und nur diese Fahrzeuge darfst Du mit AM, also auch mit B, fahren. Die Florett gab es soweit ich weiß sowohl als offenes wie als 40 km/h Kleinkraftrad.

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Wahrscheinlich nicht, wenn die von Dir angegebenen Leistungsdaten stimmen.

Das Kreidler Florett wurde mit mehreren verschiedenen MOtorversionen gebaut.

Die schwächere Ausführung als Mokick eingestuft erreichte nominell eine Geschwindigkeit von 40 km/h, dieses Farhrzeug darfst du mit deinem Führerschein fahren. Aber dazu dürften 1,5 PS bis 2 PS gereicht haben.

Die Versionen mit den größeren Motoren (meines so 1974 hatte sogar 6,25 PS) zählten als Leichtkrafträder. Dazu musste man damals einen speziellen Führereschein machen, damit man das mit 16 fahren durfte. Dieser Führerschein war dann automartisch im Autoführereschein enthalten.

Aber m.W.n. wurden mit den neuen Führerscheinklassen diese Regelung aufgehoben, und man darf mit dem normalen Autoführerschein nur noch Mopeds oder Roller bis max. 45 km/h fahren.

===> Also nein, du darfst damit nicht fahren.

Amtsschreck  01.08.2022, 08:31
Aber m.W.n. wurden mit den neuen Führerscheinklassen diese Regelung aufgehoben,

Dem würde ich widersprechen. Wenn man zB vor 1980 seinen Führerschein gemacht hatte (grauer Lappen), durfte man ja sogar bis 125ccm fahren. Wird der Führerschein jetzt umgeschrieben, müsste meines Wissens somit der A1 mit eingetragen werden. Ich würde jedenfalls drauf wetten, dass keine Regelung entsprechend aufgehoben wird.

Aber bei über 5 PS gehe ich ebenfalls davon aus, dass das Moped mit Klasse B nicht gefahren werden darf, weil die Höchstgeschwindigkeit vermutlich bei ca. 70-80km/h liegen wird.

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BurkeUndCo  01.08.2022, 21:08
@Amtsschreck

Falsch, - bzw. lauter richtige Aussagen (hübsche Bestätigung meiner Aussagen -, aber am Thema vorbei.

Denn der Fragesteller hat eben nicht den alten Führerschein Klasse 3, sondern B. Und da gibt es deutlich stärkere Einschränkungen.

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BurkeUndCo  01.08.2022, 21:10
@Amtsschreck

Auch hier völlige Zustimmung: "Aber bei über 5 PS gehe ich ebenfalls davon aus, dass das Moped mit Klasse B nicht gefahren werden darf, weil die Höchstgeschwindigkeit vermutlich bei ca. 70-80km/h liegen wird."

Wobei, genau diese Fahrzeuge - auch wenn sie knapp 100 km/h erreichten (später auf 80 gedrosselt = 80iger) mit dem alten Führerschein KLasse 3 gefahren werden durften.

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Amtsschreck  02.08.2022, 06:39
@BurkeUndCo
mit dem alten Führerschein KLasse 3 gefahren werden durften.

Auch hier möchte ich teilweise widersprechen. Mit Klasse 3 durfte ich jedenfalls nie 80er, sondern nur 50er fahren.

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h.

https://www.fahrschule-baiz.de/fuehrerscheinklassen/wissenswertes.htm

Weil ich meinen Führerschein erst nach 1980 gemacht habe. Mit dem grauen Lappen war das allerdings noch möglich. Aber das bemerkte ich bereits weiter oben.

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BurkeUndCo  02.08.2022, 22:17
@Amtsschreck

Das stimmt, zu den Zeiten als es den 3er-Führerschein gab, da waren die 50-er modern (hatte damals auch eines, ein Kreidler Florwett RS). Aber als dann die 50er durch die 80er ersetzt wurden, durften alle, die zuvor 50er fahren durften auch 80er fahren. Also auch du.

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Amtsschreck  03.08.2022, 07:02
@BurkeUndCo

Nein, das ist nicht richtig. Am 01.04.1980 wurde die 80er-Klasse als Leichtkraftrad in die StVZO aufgenommen. Ab diesem Stichtag gab es auch die Rosa Lappen. Und mit den Erwerb des Führerscheins ab diesem Stichtag durfte man mit Klasse 3 nur noch Kleinkrafträder bis 50ccm fahren.

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