Krankheit während der Ausbildung = keine Abschlussprüfung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Entscheidung trifft die prüfende Stelle, also die Innung. So grob gilt, dass ab 10-15% Fehlzeit während der gesamten Ausbildungsdauer die Zulassung gefährdet ist. Ist aber auch immer eine Einzelfallentscheidung, da es primär darum geht, ob trotzdem das Ausbildungsziel erreicht wurde oder eben nicht.

Bei mehr als 5 Wochen in 6 Monaten kann es schon grenzwertig werden. Wie schon geschrieben wurde kann man grob bei 10-15% Fehltage mit einer Nichtzulassung der Innung rechnen.
Diese könnte davon ausgehen, dass aufgrund der Fehlzeiten der benötigte Lernstoff sowie notwendigen Fertigkeiten nicht vorhanden sind.

Wenn du nicht auf die erforderliche Anzahl an Lehrstunden kommst, dann kann es durchaus sein, das man von der Abschlussprüfung zunächst ausgeschloßen wird und die Stunden erst nachholen muss, um wieder zugelassen zu werden.

Gruß

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Finanzbuchhalterin mit Fachkraft Rechnungswesen und KBM

Dann macht er halt die Prüfung ein halbes Jahr später. Wenn er durchfallen würde, müsste er sie ja auch wiederholen.

Wer zu viele Fehltage hatte kann durchaus nicht zur Prüfung zugelassen werden.

Wieso, wieviele Fehltage hast Du denn?

Woher ich das weiß:Recherche

SonyM4 
Fragesteller
 03.12.2019, 07:42

Mein Neffe wurde ca 5 Wochen im letzten halben Jahr krank geschrieben und nun macht die Firma Stress und sagt, dass die Prüfung gefährdet sei, wenn er nochmal fehlen sollte. Das halbe Jahr davor war er nur 2 Tage krank

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christl10  03.12.2019, 07:44
@SonyM4

Nunja, was soll ich sagen. Ich kann ja nicht beurteilen ob die Krankheitstage auch wirklich notwendig waren. Mach einer bleibt bei jeder Kleinigkeit zu Hause. Demnach hat der Arbeitgeber recht. Gehe mal davon aus, daß Dein Neffe nicht übernommen wird. So jemanden kann man nicht gebrauchen, der dauernd krank ist.

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