Kostenlose Zeitung bei 'bitte keine reklame'?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Bundesgerichtshof hat hier entschieden, dass eine Wochenzeitung/Anzeigenblatt nicht als Werbung anzusehen ist, selbst wenn diese Werbung enthalten sollte.

http://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/recht-personal/bgh-urteil-anzeigenblatt-ist-keine-werbung_56_157478.html

Findelkind98  18.05.2013, 22:08

Siehst du, die einen haben Ahnung, die anderen Milliarden Ratgeber hier entscheiden aus dem Bauch raus.

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Schnetti 
Fragesteller
 19.05.2013, 09:22
@skychecker

Ich danke dir für deine Antwort. :) Dann habe ich es wohl rechtlich gestern falsch gemacht...die Frage ist jetzt, was der Gebietsbetreuer sagt. Vielleicht meint er, es sollte nicht eingeworfen werden...vielleicht auch nicht. Ich werde mal sehen. LG und schöne Pfingsten!

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skychecker  19.05.2013, 21:55
@Schnetti

Das ist halt die andere Seite der Medaille... Unternehmen können natürlich hier anders entscheiden, um vielleicht trotz eines Urteils potenzielle Kunden nicht zu verärgern.

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Ich denke schon, dass das als Werbung gilt. WEnn mich Blätter von Lidl etc. nicht interessieren, will ich eine Gratis-Zeitung auch nicht haben.

Bei uns sind die Zusteller angehalten, auch in diese Briefkästen keine kostenlosen Zeitungen einzuwerfen.

dafee01  18.05.2013, 21:47

So ist es!

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skychecker  18.05.2013, 21:54
@dafee01

Unsinn, dafee01... Auch, wenn du es mehrfach hier schreibst, wird es nicht richtiger....

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Findelkind98  18.05.2013, 22:06

Wenn die Zusteller angehalten sind, dann ist es eine örtliche persönliche Sache.

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Das gilt auch als Werbung! Wenn am Briefkasten "Bitte keine Werbung" angebracht ist, dann wollen die Leute auch keine Werbezeitungen.

dafee01  18.05.2013, 22:05
@skychecker

Bei uns ist das jedenfalls so! Ich bekomme keine wöchentlichen Werbezeitschriften in meinen Briefkasten und meine Nachbarn auch nicht!

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skychecker  18.05.2013, 22:24
@dafee01

Wenn es bei euch so ist, dann heißt es nicht, dass dies auch rechtlich so verbrieft ist. Und die gestellte Frage zielt nach dem rechtlichen Aspekt ab und nicht, wie es bei dir zuhause gehandhabt wird.

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Kannst Du Deinen Vorgänger fragen, wie er es gemacht hat?

Und natürlich auch Bewohner, wenn die gerade vor dem Haus stehen, ob sie das Blatt haben wollen.