Beinhaltet Reklame auch kostenlose Zeitungen?

7 Antworten

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Die Verbraucherzentrale sagt folgendes:

Kostenlose Wochenblätter und Werbebeilagen in Tageszeitungen

Wenn kostenlose Anzeigenblätter auch einen redaktionellen Teil enthalten, reicht der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" auf dem Briefkasten nicht aus. So hat der Beschluss vom 16. Mai 2012 (Az.: I ZR 158/11)entschieden. Diese Blätter dürfen trotzdem eingeworfen werden. Sie sollten deshalb am Briefkasten einen besonderen Hinweis anbringen, dass sie auch keine Anzeigenblätter wünschen. Beispiel: "KEINE Werbung – keine Handzettel, keine Wurfsendungen, keine kostenlosen Zeitungen und Wochenblätter". Auch können Sie die Redaktion in einem Schreiben über Ihren Wunsch informieren.

Für Werbezettel, die in Tageszeitungen oder Wochenblättern eingelegt sind, gilt der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" nicht. Sie sind Bestandteil dieser Zeitungen und können nicht separat zurückgewiesen werden. Die einzige Möglichkeit ist dann, die Zeitung abzubestellen.

Im strengen Sinn nicht, nur evtl. Werbebeilagen, deshalb sollte man den Zusatz "und kostenlose Zeitungen" nicht vergessen.

Ob die kostenlose Zeitung "Reklame" ist, weiß ich nicht sicher. Sie beinhaltet schon Werbung, durch die sie sich ja finanziert. Bei uns lagen solchen Zeitungen immer Werbeblätter bei.

Wir haben dann mit dem Zeitungsboten gesprochen. Seitdem bekommen wir diese Zeitungen — also auch Werbeblätter — nicht mehr.

Vielleicht hilft auch ein Hinweis am Briefkasten: "Bitte KEINE kostenlosen Zeitungen"?

ja - auch die dürfen da nicht eingeworfen werden. sind ja meistens auch noch werbeprospekte drin

nicht unbedingt. sonst würden viele leute ja nicht auf den briefkasten den spruch draufstehen haben, " bitte keine reklame und kostenlosen zeitungen ".