Kopftuch & Lehramt

15 Antworten

Nach dem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das seine vormalige Rechtsprechung mit diesem Urteil korrigiert hat, darf eine muslimische Lehrerin auf einer staatlichen Schule gundsätzlich in jedem Bundesland ein Kopftuch tragen. Die Religionsfreiheit des Grundgesetzes lässt dieses äußerliche persönliche Bekenntnis einer Lehrerin zur Religion des Islam nun zu.

Allerdings muss es bei diesem persönlichen Bekenntnis bleiben. Ansonsten muss die Lehrerin ihren Unterricht religionsneutral gestalten. Weicht sie von diesem Prinzip ab, können ihr Konsequenzen drohen.

Eine Ausnahme von diesen grundsätzlichen Vorgaben stellt sicherlich der islamische Religionsunterricht dar, der in einigen Bundesländern neuerdings erteilt wird/werden soll. Hier hat die Lehrerin nur mit Konsequenzen zu rechnen, wenn ihr Unterricht nicht zum rationalen Umgang mit religiöser Überlieferung beiträgt, sondern extremistischen Vorstellungen Vorschub leistet, die sich gegen das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland richten.

MfG

Arnold

Für meine Großmütter war es ein Zeichen der Befreiung, keine wie auch immer geartete Kopfbedeckung mehr tragen zu MÜSSEN.  Das Kopftuch war hier früher vor allem ein Kleidungsstück der ärmeren Bevölkerung. Meine Großmutter hat es genossen, ohne Hut in die Kirche gehen zu können.

Ich persönlich würde nicht wollen, dass meine Tochter von jemandem unterrichtet wird, der das Symbol einer Religion trägt, die gerade nicht nur für Positives steht. Da erwarte ich ganz einfach Rücksicht auf meine Gefühle.

Als ich im Ausland lebte und mich mal über die Steuergesetzgebung dort beschwerte, erklärt man mir lapidar, der Weg zur Grenze sei frei, ich könne jederzeit gehen.

Das ist hier genauso.

ella95 
Fragesteller
 25.05.2015, 00:31

1. Super für deine Großmütter

2. Verstehe leider nicht, wieso ich deinen Kindern im zB Fach Mathe nicht Unterricht sollte, weil ich keine Kopfbedeckung trage

3. Kein Sinn und echt dumm, dass ich als eine konvertierte deutsche Staatsbürgerin mein Land verlassen soll 

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Nunuhueper  29.05.2015, 22:30
@ella95

..Verstehe leider nicht, wieso ich deinen Kindern im zB Fach Mathe nicht Unterricht sollte, weil ich keine Kopfbedeckung trage..

Das verstehe ich leider auch nicht, weder grammatisch noch inhaltlich.

Als Lehrerin würde ich Dich jetzt nicht bezeichnen.

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Das BVeerfG hat eine Entscheidzng getroffen und zwar am 13.03.2015.Allerdings steht diese im Widerspruch zu einer, die diese Problematik behandelt und zu einer gegensättzlichen Urteil gekommen ist.

Bevor sich überhaupt etwas an den stattlichen in NRW etwas ändert und auch in anderen Bundesländern, müsste erst einmal die Landesverfassung geändert werden.

In Bayern wird sie jedenfalls nicht geändert.Denn durch diese Urteil wird der Schulfrieden an den staatlichen Schulen im höchsten Maße gefährdet.

Es kann nicht sein, dass moslemische Lehrkräfte an staatlichen Schulen einen Sonderstatus erhalten sollten.Diese haben sich dem Grundgesetz zu unterwerfen, was aber im Fall einer moslemischen Lehrkraft ein Widerspruch wäre, weil das moslemischen Kopftuch Zeichen und Symbol einer undemokratischen Ideologie ist.

Der Islam ist in erster Linie eine polit-religiöse Ideologie, die mit dem Grundgesetz in Deutschland unvereinbar ist. Siehe dazu auch die Menschenrechtscharta der OIC, wie sie in Kairo festgelegt wurde.

arevo  29.05.2015, 23:07

KORREKTUR

BVerfG statt BVeerfG

Entscheidung statt Entscheidzng

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Ich glaube es ist rechtlich gesehen erlaubt, aber viele Schulen, so gut wie alle sehen es nicht gern. Meine Schwester hat das selbe Problem wie du leider. Hatte eine Lehrerin die eins trug. Sie dürfte es erstmal normal tragen, nachher musste sie es absetzten, was sie aber nicht getan hat. Jetzt trägt sie eine Perücke über ihr Kopftuch :) aber obs wirklich was bringt weiß ich leider nicht :/ viel Glück dir noch !

Zu dieser Frage gibt es ein neueres Urteil des BVerG Karlsruhe, veröffentlicht am 13. März 2015

Danach ist ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen grundgesetzwidrig. Allerdings sollte man das Urteil sehr genau lesen, denn dies gilt nur für den Staat. Eltern können sich zurecht gegen eine Lehrerin mit Kopftuch wehren und von der Schulleitung verlangen eine solche Kopftuchträgerin nicht im Unterricht einzusetzen.