Kontrolle an deutsch dänischer Grenze (haustier)?

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Auszug aus der Verordnung der dänischen Botschaft Berlin

Die Identifizierbarkeit ist sehr wichtig.

Alle dieser drei folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Ein Chip oder eine Tätowierung
  2. ein EU-Heimtierausweis
  3. eine gültige Tollwutimpfung

Wird ein Hund, eine Katze oder ein Frettchen von einem EU-Land* nach Dänemark eingeführt, ist es sehr wichtig, dass das Tier identifizierbar ist - entweder durch einen Chip oder eine gut leserliche Tätowierung (z.B. eine Ohrtätowierung). Für Tiere, die ab 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet worden sind, ist der Mikrochip Pflicht.

Wird das Haustier nicht vom Besitzer oder von einer Person, die im Namen des Besitzers die Verantwortung für das Haustier trägt, begleitet, wird die Einfuhr als kommerzielle Einfuhr betrachtet.

* EU-Länder sind hier die EU-Mitgliedstaaten inkl. Andorra, die Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan. Für die Einfuhr aus anderen (Dritt-) Ländern gelten andere Regeln. Hierüber können Sie sich bei der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelanstalt informieren.

EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung

Darüber hinaus muss das Tier auch einen, von einem Tierarzt ausgefertigten EU-Heimtierausweis haben, in welchem der Tierarzt bestätigt, dass eine Impfung bzw. Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Es ist wichtig, dass die letzte Impfung bzw. Nachimpfung nicht älter als die Tätowierung oder das Einsetzen des Chips ist. Eine neue Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Die Dauer des Impfschutzes richtet sich nach den Anweisungen der Impfstoffproduzenten.

Ungeimpfte Welpen, Kätzchen und Frettchen-Welpen

Ungeimpfte Welpen, Kätzchen und Frettchen-Welpen, die jünger als 3 Monate alt sind, dürfen nur mit einer gültigen Erklärung eingeführt werden. Die Erklärung befindet sich hier.

Woher ich das weiß:Recherche