Kontoauszug?

4 Antworten

Hi! Da muss man etwas differenzieren: Du schreibst Sparkonto, d.h. entweder gibt es da ein Sparbuch ODER es ist ein sogenanntes Loseblattsparbuch, da wird jeder Umsatz auf eine Art Auszug geschrieben, das Heft inklusive dieser Auszüge entspricht dann dem Sparbuch.

Kontoauszüge gibt es bei Girokonten.

Was das Abholen angeht: dazu brauchst Du entweder eine Karte für den Auszugsdrucker oder falls Elektronisch einen Onlinezugang.

Beides ist möglich, da Deine Mutter als Erziehungsberechtigte automatisch Vollmacht auf Dein Konto hat, also Ja, sie kann Auszüge abholen, sofern sie über die entsprechenden Zugangsmedien verfügt. Gruss

Wenn sie das Konto für dich (mit) eröffnet hat, ist sie wahrscheinlich auch zeichnungsberechtigt. Sie kann sich also auch einen Kontoauszug geben lassen.

Ja, da sie die Vollmacht über dein Konto hat und du minderjährig, somit nicht geschäftsfähig bist.

Da du minderjährig bist, darf sie es machen