Kontakt zu meiner meiner Enkelin?

3 Antworten

Das hättest du schon tun können.

Gibt es einen Grund dafür, dass deine Schwiegertochter den Kontak total ablehnt?

Petra351 
Fragesteller
 21.05.2021, 21:27

Haben wir schon vor Jahren probiert und haben uns geeinigt eine Pause einzulegen. Die Pause dauert jetzt schon 11 Jahre, aber von Ihrer Mutter kommt nichts

.Sie sagte damals, die Kleine wäre nach unseren Besuchen durcheinander und würde weinen.

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vanillaxoxo  21.05.2021, 21:33
@Petra351

Ihr habt als Großeltern das Recht auf Kontakt. Ob das Kind jetzt, nach so langer Zeit noch Lust darauf hat, keine Ahnung.

Jetzt könnte die Mutter argumentieren, dass das Kind nicht will weil ihr praktisch Fremde seid. Versucht es trotzdem über das Jugendamt, vielleucht geht noch was.

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Petra351 
Fragesteller
 21.05.2021, 21:34

Ja, Sie ist ist innerhalb von 3 Tagen weggezogen. Ich hatte bis dahin meine Enkelin jeden Tag. Konnte es nicht verstehen, hatte einen Nervenzusammenbruch und einige unschöne Dinge gesagt.

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Übers Jugendamt?

Gar nicht.

Was sagt die Mutter?

Wenn, dann musst Du vor Gericht klagen.

Petra351 
Fragesteller
 21.05.2021, 21:29

Sie schickt uns ein Bild,

jedesmal wenn wir ein Paket geschickt haben. Ohne ein Wort dazu.

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Petra351 
Fragesteller
 21.05.2021, 21:38
@LydiaDonner

Ich war schon dort, habe geklingelt. Sie hat sich gemeldet und einfach NEIN gesagt

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LydiaDonner  21.05.2021, 21:40
@Petra351

Das macht man ja auch nicht, das kann ich verstehen.

Hast Du die Mutter angeschrieben oder angerufen?

Weshalb will sie Dich nicht in der Nähe des Kindes?

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Petra351 
Fragesteller
 21.05.2021, 21:44
@LydiaDonner

Am Anfang als wir Sie noch besucen durften, hat Sie immer geweint, wenn wir weg sind und gesagt..Oma mit.. Einmal sagte unsere Schwiegertochter , die kleine sagte ...böse Mama..., das käme von uns.Niemals!

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LydiaDonner  21.05.2021, 21:46
@Petra351

Du kannst das Jugendamt um Vermittlung bitten, aber ich glaube nicht, dass dabei viel heraus kommt.

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Ich sehe nach dieser langen Zeit keine Chance.

Großeltern haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind (§ 1685 BGB); dies allerdings nur dann, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Während bei Eltern vermutet wird, dass der Umgang dem Kindeswohl dient, muss dies in Bezug auf den Umgang der Großeltern festgestellt werden. 

Wenn dies nicht konkret festgestellt wurde (Familiengericht, Jugendamt) dann braucht ihr jetzt, wo das Kind 13 ist, auch nicht mehr daherkommen.

Das ist traurig, aber man muss es akzeptieren.

Ehrlich gesagt würde ich ebenfalls, sollte mein Mann versterben, komplett mit seiner Familie brechen und ihnen sogar Hausverbot erteilen. Dafür gibt es Gründe. Und es muss auch Gründe geben, warum Euch die Schwiegertochter nicht in den Umgang von Anfang an eingebunden hat.