Kann mir das Jugendamt den Umgang mit meinem Sohn verbieten?

25 Antworten

Auf den Bescheid des JA in Widerspruch gehen. Ein Umgangsrecht kann dir nur in schwerwiegenden Fällen verweigert werden. Begründe den Widerspruch, dass die Darstellungen der Kindesmutter nicht der Wahrheit entsprechen und du eine Entfremdung deines Kindes zu dir fürchtest. Lasse dich von einem Anwalt für Familienrecht beraten und vertreten. Mütter sind immer gerne bereit den Vätern noch Probleme machen zu wollen und das gemeinsame Kind dazu instrumentalisieren.

anlu62  12.07.2010, 09:34

Hast wohl schlechte erfahrungen gemacht,aber nicht alle Frauen sind so primitiv ihre Kinder als Waffe gegen Ex-partner einzusetzen.

skyfly71  12.07.2010, 11:02
@anlu62

Ich glaube kaum, daß das Jugendamt in dieser Sache einen rechtsmittelfähigen Bescheid erlassen hat^^

ich finde das von den Ämtern nicht richtig.

die handeln so nur weil die Kindesmutter irgend was gesagt hat.

Deinem reden nach haben die das noch nicht einmal überprüft, da würde ich Widerspruch einlegen.

Ich würde denen Zeigen was wirklich ist.

denen Zeigen wo das Kind dann so lange ist wenn du auf der Arbeit bist.

Es geht ja auch das man sich so einigen kann, das du das Kind an den Wochenenden sehen kannst.

aber überhaupt nicht mehr sehen und auch nicht an die Abmachungen halten also noch nicht mal einen Foto schicken, das geht nicht

Nicht das Jugendamt geht so mit Dir um, sondern die Kindesmutter. Genau so wenig, wie das Jugendamt DIR vorschreiben kann, keinen Umgang mit dem Kind zu haben kann es auch der Kindesmutter nicht verbieten, den Umgang zu verweigern. Und das hat sie offensichtlich getan. Das Jugendamt hat Dir mehr oder weniger nur das Ergebnis der Gespräche mitgeteilt, die mit der Kindesmutter geführt wurden.

Wenn Du mit diesem Ergebnis nicht zufrieden bist - und das bist Du verständlicherweise nicht - dann ist der nächste Schritt jetzt, mit Hilfe eines Fachanwalts für Familienrecht beim Familiengericht einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Umgangsregelung zu stellen.

  1. Dass Jugendamt darf es nicht! Wurde denn der Vater "angehört"? Nein! Jugendamt darf auch nicht den Umgang regeln, das machen Gerichte! oder aber die Eltern, wenn sie sich einigen.

  2. Das Recht hast du schon, nur inwiefern wird der Umgang aussehen.

  3. Nach 6 Wochen kommt ein Schreiben des Jugendamtes. Ist verzögernd. Wie lange hast du das Kind nicht gesehen, wäre angebracht wg. Entfremdung, etc. Kindschaftssachen sollten bei Gericht innerhalb eines Monats geregelt werden, ansonsten ist Gefahr im Verzug.

  4. Vielen denken noch immer, dass das Jugendamt die Umgänge regelt. Es ist eben nicht so, sie vermitteln und beraten, mehr auch nicht.

  5. Wie wurde die Aussetzung begründet?

  6. Anwalt einschalten, am besten keiner aus dem Bezirk, da sie sich ohnehin untereinander kennen und vll. noch samt gg. dich gehen.

Viel Glück

PS: Ein Vater hat nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte!

Das Jugendamt sollte sich mal beide Seiten anhören; also auch deine. Da sie das nicht getan haben, mußt du einen Anwalt einschalten. Ein Umgangsrecht hast nicht nur du, sondern vor allem dein Kind. Da das Kind noch sehr klein ist, könnte ich mir denken, daß zunächst ein betreuter Umgang stattfinden wird, in dem ihr erstmal eine Beziehung zueinander aufbaut. Mit dem Unterhalt hat das ganze übrigens rein gar nichts zu tun. Wenn keine schwerwiegenden Gründe vorliegen, kann dir keiner das Recht absprechen, dein Kind zu sehen. Das Jugendamt spricht eh nur Empfehlungen aus - was du draus machst, liegt an dir.