Komma-Regel: "Es dient dazu dies und jenes zu tun"

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  • 1.Satz: mit Komma --> Grund ist nicht, dass wir es mit einer Infinitivkonstruktion ("erweiterter Infinitiv mit "zu") zu tun haben, sondern dass diese angekündigt wird (hier: mit dazu). Diese Regel wurde im Zuge der Reform geändert. Vergleiche: Duden K117

  • 2.Satz: kein Komma

Es dient dazu, dies zu tun. erweiterter Infinitiv, daher Komma. Infinitiv ist "zu tun", die Erweiterung ist "dies". Wenn der Infinitiv auch nur um ein Zusatzwörtchen erweitert wird, ist ein Komma fällig.

Durch das Erkennen von dem und dem kann dies passieren. Ohne Komma. "das Erkennen von dem und dem" ist ein erweiterterter substantivischer Ausdruck, d.h., es wird wie ein Substantiv (Hauptwort) betrachtet, ist ein Ganzes.

merrypotter  09.09.2012, 12:56

Die Infinitivregel wurde im Zuge der Reform geändert: eine Erweiterung durch 1 oder mehr Wörter bedeutet jetzt nicht mehr automatisch Pflichtkomma. (Leider!) Siehe auch: Duden K117

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  1. Beispiel: Komma ist Pflicht! 2. Beispiel: Ist fakultativ!

beim ersten satz gehört ein komma und beim 2. nicht.

beim ersten kommt ein komma hin, ist ein infinitivsatz (zu tun), der 2. ist sehr komisch formuliert... da würde ich jetzt kein komma hinsetzen.