Könnte, theoretisch jeder beim einwohnermeldeamt meine Daten erfragen oder gibt's da Datenschutz?

6 Antworten

Hier ist ziemlich viel durcheinander, daher geb ich dir mal ne präzise Antwort.

Jeder kann über jeden eine Auskunft erhalten.

Das nennt sich einfache Melderegisterauskunft und ist in § 44 des Bundesmeldegesetzes geregelt. Einen genauen Grund muss man dabei nur angeben wenn man die Auskunft aus gewerblichen Gründen haben will. ZB bei offenen Rechnungen etc.

Private Gründe muss man nicht genauer angeben.

Um die Auskunft zu bekommen muss man sich identifizieren lassen (Ausweis/Pass vorlegen), einen Antrag ausfüllen und eine Gebühr (in jedem Bundesland anders, in Sachsen-Anhalt 8 EUR) bezahlen.

Man muss dabei so viele Daten über die gesuchte Person angeben, dass diese eindeutig im Melderegister gefunden werden kann. Werden mit deinen Angaben mehrere Personen gefunden, bekommst du gar keine Auskunft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Vtzhbgztfcvjk 
Fragesteller
 13.03.2022, 14:12

Und, was ist mit Straftaten die dadurch passieren können, wenn jeder über jeden Auskunft holt wie Stalking, Mord, etc?

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PissedOfGengar  13.03.2022, 14:14
@Vtzhbgztfcvjk

Das passiert so schnell nicht. Wer dir böses will, holt sich deine Anschrift dort, wo man sich nicht Ausweisen muss.

Bei einer Melderegisterauskunft werden Name und Anschrift desjenigen gespeichert und protokolliert der deine Daten bekommen hat.

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Vtzhbgztfcvjk 
Fragesteller
 13.03.2022, 14:48
@PissedOfGengar

Wo muss man sich nicht ausweisen, und schreckt das Täter wirklich ab das name und Anschrift gespeichert werden?

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Wenn du einen halbwegs plausiblen Grund glaubhaft machen und die Person präzise genug benennen kannst (z. B. Name und Geburtsdatum), bekommst du gegen eine kleine Gebühr Auskunft.

Rechtsgrundlage: §§ 44 ff. BMG

Woher ich das weiß:Hobby – Interesse an IT-Sicherheit und Datenschutz
Vtzhbgztfcvjk 
Fragesteller
 12.03.2022, 22:56

Also, kann jeder Auskunft über jeden bekommen?

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Answer1234567  12.03.2022, 23:48
@Vtzhbgztfcvjk

Sofern der Antragsteller ein berechtigtes Interesse benennen kann und es keinen konkreten Grund gibt, die Auskunft zu verweigern, ja.

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Eine sogenannte EMA (=EinwohnerMeldeamtsAuskunft) bekommste nicht aus Langeweile, du musst da schon einen glaubwürdigen Grund abliefern. Aber das kann auch eine offene Rechnung in einem Mahnverfahren sein

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
matze13924  12.03.2022, 22:35

Ergänzung: Die Person muss selber (ich meine 12€ bezahlen / kann mehr oder weniger sein) und sich identifizieren

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Nein niemand kann deine Daten erfragen außer eventuell Angehörige. Der Datenschutz wird da sehr streng genommen.

PissedOfGengar  13.03.2022, 07:28

Falsch. Jeder kann deinen vollständigen Namen und deine Adresse bekommen.

Dafür brauch ich nur genügend Daten von dir, dass das Meldeamt dich eindeutig im Melderegister finden kann.

Nennt sich einfache Melderegisterauskunft.

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Ja. Man muss nur einen halbwegs plausiblen Grund angeben. Schulden würden da schon reichen.