Können Kinder angezeigt werden?
Also ja, ich kenne eine Familie die das bei einem 7 jährigen Jungen gemacht haben, aber was heisst das für den jungen? steht es in seiner akte bis er 18 is?
11 Antworten
Nein, mit 7 ist man noch nicht strafmündig. Wahrscheinlich wird höchstens das Jugendamt informiert die dann mal nachhaken was in der Familie los ist, kommt aber auch hier darauf an, was der Kurze gemacht hat.
Wenn ein Kind unter Vollendung des 14ten Lebensjahr eine Straftat begeht, können die Eltern für den Schaden, über eine Zivilklage haftbar gemacht werden. Strafrechtlich werden sie nur belangt, wenn das Kind, nachweislich, in ihrem Auftrag gehandelt hat. Das Jugendamt wird automatisch eingeschaltet und die legen eine Akte, wegen Aufsichtspflicht des Kindes gegenüber, an.
Er wird sicher eine Akte auf dem Jugendamt bekommen (falls er noch keine hat) und das wird ihm immer wieder vorgetragen werden - kommt natürlich auch darauf an, was der Harzer angestellt hat - gibt ja wirklich Kinder, die aufgrund ihrer Lebensumstände heftige Dinger bringen schon in sehr jungen Jahren... Unter Umständen wird das Jugendamt mehr oder weniger harsche Schritte einleiten und Auflagen machen. Ja, es steht in seiner Akte bis er achtzehn ist...u.U. noch länger.
da steht gar nichts in der Akte und Eltern haften auch nicht für ihre Kinder.
Nicht, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben - dann bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen.
Und bei den Fällen, wo eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt - springt die Privathaftpflichtversicherung ein - deshalb ist diese auch die wichtigste Versicherung, die eine Familie benötigt.
Kinder kann man nicht anzeigen. Da muss man immer auf die Eltern zugehen
Das ist die richtige Antwort!