Knast ausbrechen?

8 Antworten

Von Experte Legion73 bestätigt

Der Gefängnisausbruch ist nicht strafbar.

ABER

Ohne eine Straftat zu begehen, ist es nicht möglich.

  1. Wer Schlösser knackt oder Gitterstäbe durchsägt, begeht eine Sachbeschädigung. Strafbar gem. § 303 StGB
  2. Wenn dabei Wachbeamte angegriffen werden, begeht eine Straftat der Körperverletzung. Strafbar gem. §§ 223 ff StGB
  3. Geiselnahme gem. § 239b StGB
  4. Bedrohung § 239 StGB
  5. Bestechung § 334 StGB
  6. Wer einem Gefangenen bei der Flucht hilft macht sich gem. § 120 StGB strafbar.

Shecq  19.01.2022, 07:25

242 geht noch ab, sofern der Gefangene mit Anstaltskleidung flüchtet.

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In Deutschland ist nur strafbar was in einem Gesetz aufgeführt ist und Ausbruch aus dem Gefängnis steht nirgends.

Ein Ausbruch aus dem Gefängnis ist lediglich ein Verstoß gegen die Anstaltsordnung und kann innerhalb der Anstalt mit Einschränkungen geahndet werden.

Wenn man dabei etwas beschädigt oder stiehlt, wie Kleidung, dann wird dies bestraft. Das Ausbrechen an sich ist keine Straftat. Nur müsstest du bei neuer Inhaftierung mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen, etwaige bereits erlangte Vergünstigungen fallen weg wie evtl guter Knastjob, Sport, AGS, Freigänger etc. Auch im Knast kann man nochmal verschärft sitzen mit 23 Stunden Zelle am Tag. Der ganze Prozess der Resozialisierung mit Hafturlaub und Straferlass beginnt später oder gar nicht. Für jemand, der sich nicht ins Ausland absetzen kann, lohnt es sich daher kaum, dennoch können einige nicht widerstehen, meist auf Freigang. Für einen Kriegsgefangenen ist Ausbrechen zu versuchen übrigens Pflicht.

§ 1 des StGB besagt eindeutig, dass eine Tat nur dann strafbar ist, wenn sie gesetzlich bestimmt war, und zwar bevor die Tat begangen wurde.

Gefangene haben also ein Recht zur Flucht.

Freiheit ist ein Grundrecht. Man kann diese Freiheit einschränken, aber man kann das Bestreben, frei sein zu wollen, nicht per Gesetz verbieten. Allerdings wurde schon 1880 der natürliche Freiheitstrieb des Menschen anerkannt. So weit ich weiß, war die Flucht in Deutschland nie strafbar, sieht man mal von der Republikflucht in der DDR ab.

Ja, soweit ich weiß stimmt das, weil der Mensch einen freiheitstrieb hat...

VG!