Kleinunternehmen Ausländische Rechnungen absetzen?

2 Antworten

Das stellt im Einkommensteuerrecht ggf. Anschaffungskosten für ein immaterielles Wirtschaftsgut dar. Diese sind jedoch seit dem VAZ 2021 sofort abschreibbar, so dass es im Endeffekt wieder eine Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG wird. Diese gibst du in deiner EÜR an.

Nach dem Umsatzsteuerrecht steht dir jedoch keine Vorsteuer zu, § 19 Abs. 1 S 4 UStG, so dass eben auch die Umsatzsteuer zur Betriebsausgabe wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du eine korrekte Rechnung hast kannst du die klar als Betriebsausgaben verbuchen. Wo der Lieferant / Verkäufer her ist, ist erst mal unerheblich