Kleingewerbe Tuning/ Teile Herstellung anmelden ohne Meister?
Servus, derzeit bin ich nicht abgeneigt von der Idee der Selbstständigkeit.
Ich möchte gerne den Versuch mit einem Kleingewerbe starten und mich hauptsächlich mit dem Thema Motorradtuning beschäftigen.
Genauer gesagt möchte ich mit meiner Hobby CNC Fräse ein paar kleine Teile fräsen und die dann selbst verkaufen. Ich komme aus der Fahrzeugtechnik und habe die Teile meistens für mein eigenes Mopped entworfen, möchte die aber auch anbieten. Eventuell auch Teile beschichten und so ein paar Sachen eben, die sich alle rund um das Motorradtuning drehen. (Keine Teile für den Straßenverkehr oder sicherheitsrelevante Teile).
Ich habe keine Ausbildung in diesem Bereich und somit keinen Meister.
Im Netz steht sehr viel ungenaues, Meisterpflicht konnte ich bisher nicht finden für die CNC Fertigung und Pulverbeschichtung. (Lackierer benötigt einen Meister, aber ich bin der Meinung, dass Pulverbeschichten von kleinen Haltern da nicht dazu gehört).
Ich möchte auch nicht nur Teile fräsen, sondern auch passende Aufkleber, Kunstoffteile verkaufen, die ich nicht selbst herstelle.
Ich denke es sollte ohne IHK und HWK und Meistertitel gehen, ist ja an sich kein Handwerk.
Hat das jemand schon hinter sich? Hätte gerne Infos von jemand der sich auskennt!
Wer mir von der Selbstständigkeit abrät und keine genauen Infos mit Quellen hat bitte gar nicht erst antworten, ich möchte keine Meinung über mein Vorhaben erhalten sondern wissen ob die Herstellung ohne Meistertitel möglich ist.
Vielen Dank im Voraus
Sven
2 Antworten
Zum einen es gibt KEIN Kleingewerbe. Das kennt weder das Gewerberecht noch das Steuerrecht.
Das was ihr immer meint: Gewerbe anmelden und steuerlich die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG nutzen.
Das hat mit der Gewerbeform nix am Hut.
Hat deine Firma keine Form wie CO KG , GmbH, GbR oder andere so bist du Einzelunternehmen.
Diese § 19 UstG Reglung betrifft nur die Umsatzsteuer. das bedeutet, du bist Umsatzsteuer "Frei".
Das bedeutet wiederum, dass du deine Verausgabte MwST beim FA nicht geltend machen kannst und du darfst auf deinen Rechnungen die MwST nicht extra ausweisen.
Und das ist schlecht in deinem angestrebten Gewerbe, da du zum einen ratzfatz über die 22.0000€ Jahresumsatz kommst, und sehr wahrscheinlich viele deiner Kunden Firmen betreiben.
Nun zu deiner Idee.
Deine selbst hergestellten Teile bedürfen alle einer Zulassung.
Einbauen darfst du die Teile auch nicht, da dir der Meistertitel fehlt.
Schaue unter;
Die Liste der 41 geretteten Meisterberufe - handwerk magazin (handwerk-magazin.de)
dort insbesondere unter Punkt 20
Und noch eine kleine Anmerkung zu deinem letzten Absatz:
wenn du so zu deinen potenziellen Kunden bist, dann gute Nacht
Da die Teile für die Fahrzeuge eine Zulassungsnummer und eine Betriebserlaubnis benötigen und entsprechenden Qualitätsanforderungen entsprechen müssen. Ansonsten könnte ja jeder einfach etwas fräßen, biegen und so weiter und verkaufen ohne Prüfung.
Das kann zu Unfällen und erheblichen Schäden an Fahrzeugen führen
Schaue einmal hier;
Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile | Kennzeichenbox.de
und hier;
Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile | Kennzeichenbox.de
Mal einfach so Fahrzeugteile herstellen geht nicht.
Solche Teile will ich doch gar nicht fertigen. Deine Quelle bezieht sich auf Teile, die ins Abgas- bzw Geräuschverhalten eingreifen, das Fahrzeug grundlegend verändern oder die Gefährdung anderer verursachen kann.
Das trifft alles nicht zu auf mein Vorhaben. Ich kenne mich ja aus bei den Teilen, die ich machen möchte, die werden von anderen Firmen auch gefertigt ohne Zulassung/Gutachten oder Abnahme. Nicht jedes Teil am Fahrzeug braucht eine ABE!
Der Knackpunkt für mich ist eben das mit der HWK, ob ich da zwingend Meister sein muss um etwas zu fräsen.
Da liegst du falsch. Jedes Teil das an ein Fahrzeug gebaut wird muss den Richtlinien, den Vorgaben und den Qualitätsansprüchen entsprechen. Du kannst nicht einfach was "bauen" und an ein Fahrzeug schrauben.
Einbauen darfst du die Teile mit Sicherheit nicht ohne Zulassung der HwK (Nr. 17 Anlage A zur HwO). Auch geht der Bau von Karosserieteilen nicht ohne Zulassung (Nr. 15 Anlage A zur HwO). Tuningteile aus Metall fallen wahrscheinlich unter das Berufsfeld des Feinwerkmechaniker. Auch dieser ist nach Nr. 16 Anlage A zur HwO zulassungspflichtig.
Beachte auch das Vertriebsverbot bei nicht genehmigten Fahrzeugteilen für PKW, Motorräder etc. (siehe Vertriebsverbot bei nicht genehmigten Fahrzeugteilen für PKW, Fahrräder etc. (it-recht-kanzlei.de)
Ich gehe davon aus, dass du das nicht machen darfst. Mach doch mal einen Beratungstermin bei deiner HwK oder Innung für Zweiräder.
Danke für die Antwort, die Unternehmensformen sind mir aber bekannt, Umsatzgrenzen etc ebenfalls.
Nun zu meinem eigentlichen Anliegen:
Einbauen möchte ich die Teile bei einem Kundenfahrzeug auch nicht!
Wieso brauche ich für alle Teile eine Zulassung? Wenn ich eine kleine Ventilkappe fräse, ein Logo in ein Hitzeschutzblech graviere oder ein Sturzpad fräse sind das doch Teile die nicht sicherheitsrelevant sind und auch keine E-Nr. /KBA Nr. benötigen.
Ansonsten würde ich die Teile auch als reine Optikparts verkaufen oder ausschließlich für den Rennstreckenbetrieb.
Bleibt noch die Frage mit dem Feinwerkmechaniker.
Hast du vllt noch Infos zum Beschichten? Das mache ich an meinen privaten Fahrzeugteilen ab und zu und würde das eventuell mit anbieten.
Habe da von jemand gehört, der dass auch als Kleinunternehmer laufen lässt. Da weiss ich nur nicht, ob er einen Meister hat. Meiner Meinung nach ist ja das Pulverbeschichten im Vergleich zum Lackieren etwas ganz anderes.