Klausur/Arbeit 0 Punkte bei schwerer Täuschung?

2 Antworten

Über Noten entscheidet läßtlich immer die Klassenkonferenz, bei Abiprüfung heißt das bei Euch wahrscheinlich anders aber ein entsprechenden Ausschuss wird es geben. Die Abiprüfung wird ja auch von mindestens zwei Lehrern gelesen und bewertet. Dieser Ausschuss wir auch darüber entscheiden, ob ein Täuschungsversuch vorliegt oder nicht!

User0743 
Fragesteller
 06.07.2023, 18:15

danke. Also es ist ja keine Abiturrprüfung. Ich bin noch in der 11ten. Also ich mache erst nächstes Jahr mein Abi.

es geht um eine normale klausur

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Das regeln die Schulgesetze der Bundesländer, darauf aufbauend die Abiturprüfungsordnungen.

User0743 
Fragesteller
 06.07.2023, 17:51

danke. Also ich bin in der 11ten Klasse eines Gymnasiums in Baden Württemberg, aber ich finde dazu nichts.

aber eigentlich ist es Ja sehr wichtig das diese Begriffe klar definiert sind, da sie unterschiedliche Konsequenzen haben.(das steht in dem link: (6) Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, daß der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note "ungenügend" bewertet werden.

)

kannst du mir vielleicht die Definitionen nennen

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Sandlerkoenig07  06.07.2023, 17:53
@User0743

Im Abitur gelten (z.B. in Niedersachsen) andere Regelungen. Da entscheidet nicht der Fachlehrer, sondern der Prüfungsausschuß (der Schulleiter hat den Vorsitz).

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User0743 
Fragesteller
 06.07.2023, 17:57
@Sandlerkoenig07

Ok danke und wo finde ich diese abiturregelungen für mein Bundesland, also Baden Württemberg,

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Sandlerkoenig07  06.07.2023, 17:59
@User0743

Schulgesetz B&W, Abiturprüfungsordnung B&W im Internet. Schulabteilung/-dezernat bei der Bezirksregierung fragen. Übrigens: Wenn es ein "Dezernentenabitur" ist, dann führt der Dezernent immer den Vorsitz.

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User0743 
Fragesteller
 06.07.2023, 18:11
@Sandlerkoenig07

Also ich habe diesen Beschluss hier gefunden: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/1f3d/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE100319300&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.norm=all&doc.fnopen=fs-&doc.norm=all&doc.klappb=fs0#fs

und wenn ich alles richtig verstanden habe dann liegt eine schwere Täuschung(und nur bei der darf der Lehrer 0Punkte verteilen) nur dann vor wenn der „Spicker zur Lösung SÄMTLICHER(also aller) Aufgaben geeignet ist.

wenn dies nicht der Fall ist, dann ist es keine schwere Täuschung und der Lehrer darf keine 0Punkte geben oder?

das ist aus dem Leitsatz: 1. Eine schwere Täuschung im Sinne des § 8 Abs 6 Satz 3 NotenbildungsVO (NoBiV BW) liegt in der Regel jedenfalls dann vor, wenn die zur Benutzung bereitgelegten unerlaubten Hilfsmittel zur Lösung sämtlicher Aufgaben geeignet sind und der Schüler bei Entdeckung der Täuschungshandlung in der Anfertigung der Arbeit so weit vorangeschritten ist, daß eine Bewertung der Eigenleistung unter Aussonderung der irregulär zustande gekommenen Leistungen nicht möglich ist.

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Sandlerkoenig07  06.07.2023, 21:24
@User0743

Das ist eine Einzelfallentscheidung eines Gerichtes und nicht der Wortlaut der entspr. Verordnung. Bei uns (als ich Schüler war) gab es bereits bei einer Täuschung bei einem Aufgabenteil 00 Punkte.

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