Kindeswohlgefährdung ja oder nein

16 Antworten

die frage ist eigentlich ganz schlicht zu beantworten. in deutschland hat jedes kind das recht auf eine gewaltlose erziehung (das schließt im übrigen auch psychische gewalt ein). per se ist also eine gewaltanwendung (und sei sie noch so gering) eine verletzung dieses verbrieften rechtes auf gewaltlosigkeit. ob man davon eine kindeswohlgefährdung ableiten kann ist sicher sehr stark fallabhängig. ich fände es mehr als unseriös, etwas dazu zu äußern, wenn man nur die oben stehenden informationen zur verfügung hat. selbst experten vor ort, werden im alleingang keine entscheidung treffen - in der regel gilt das 4 augen-prinzip. ob du diese verletzung des rechtes auf gewaltlosigkeit also meldest, hängt letztlich von deiner sicht der dinge ab. es sei dir jedoch mit auf den weg gegeben: lass dich nicht von horrorgeschichten über "kindesdiebstahl" abbringen. ein weg wäre zum beispiel, im jugendamt erst einmal nachzufragen - ganz anonym - wo die experten vor ort die grenze zur kindeswohlgefährdung ziehen.

herzlichst

rgy

hallo es ist zwar schon einige Zeit her das dieses Thema diskutiert wurde nur ich muß hier auch noch was zu sagen . Diese Klapps sind sehr wohl Kindeswohlgefährdung . Ich erlebe dies regelmäßig bei meinen beiden Stiefkindern (9 und 13 Jahre) sie werden regelmäßig geohrfeigt bei jeder Kleinigkeit und bekommen von der Mutter noch erklärt das sind keine Schläge Fazit der Kinder es ist ok wenn ich Mitschüler Ohrfeigen verpasse ,es sind ja keine Schläge . Auch der Umgang der beiden in Konfliktsituationen endet immer mit Schlägen auf den Kopf. Tja das Jugendamt unternimmt nix da wir diese Schläge nicht sichtbar(blaue Flecken) beweisen können also sehen sie sich Handlungsunfähig. Diese Mutter hat ihren gesunden 13-jähigen Sohn sogar eine Behinderung (Autismus) auferlegt und er läuft seit ca. 10 Jahren mit nem Schwerbehindertenausweis 80% behindert angeblich Hilflos und Gehbehindert , nix trifft zu und trotzdem hat sie es auf grund ihres Wissens ( Krankenschwester in der Kinderpsychatrie) geschafft ihn dazu abzustempeln. Wir kämpfen mit allen Mittel ihr das Handwerk zu legen nur die Mühlen der Gerichte mahlen sehr langsam und so zieht sich das Gerichtsverfahren seit einem Jahr hin. Diese Frau lügt und betrügt vor Gericht was auch auffliegt nur unternehmen tun die nix. Gerechtigkeit für Kinder ist sehr schwer zu erkämpfen.Ihr Verhalten entspricht genau dem dieser Mutter , erst schlagen und dann übermuttern und mit Liebe erdrücken , so das die Kinder gar nicht mehr wissen was los ist . Beide haben mittlerweile psychischen Schaden davon getragen was sich in ihrem Umfeld mit extremen Verhaltensauffälligkeiten äußert.

Das Jugendamt wird wegen dieser Klapse ganz sicher keine Inobhutnahme machen. Evtl. wird eine MA mal vorbeischauen und sich das Kind ansehen und das wars. Ich arbeite öfter mit dem JA zusammen und kann nur sagen, dass das keine Folgen für die Mutter haben wird. Es gibt wichtigeres... Von Kindesmisshandlung kann man da auch nicht sprechen. Das wird alles sehr gerne übertrieben. Selbstverständlich haben Kinder das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Wenn man allerdings allen Eltern das Kind wegnehmen würde, die einen Klaps auf den Po austeilen, müssten wir Stadien bauen um die Menge der Kinder unterzubringen.

Du solltest die Sache im Auge behalten. Wenn die Klapse zu "Schlägen" werden, oder ins Gesicht geschlagen wird, dann stellt das eine Misshandlung dar, mit der das JA etwas anfangen kann.

Rein von gesetzeswegen ist auch ein Klaps nicht erlaubt.

Ich muss allerdings sagen, auch wenn es jetzt abgedroschen klingt mag, ich hab als Kind auch mal eins auf die Finger bekommen oder auch mal nen Klaps auf den Po. Schaden habe ich deswegen nicht davongetragen. Allerdings waren das auch keine Schläge und haben kein bisschen wehgetan. Ich hatte dann auch eher Gewissensbisse, weil ich meine Eltern solange geärgert hatte, bis es halt geklapst hat. Meine Eltern liebten und lieben mich über alles und ich sie.

In meinem Fall wäre es also für alle Parteien undenkbar schrecklich und lebenszerstörend gewesen, wenn ich deswegen weggekommen wäre. Damals war allerdings die Rechtslage auch noch anders.

Für mich ist die Grenze da gegeben wenn die Klapse spuren hinterlassen. Da sollte sich die Mutter dann Hilfe holen, bevor es zu spät ist. Allerdins sollte sie das selber einsehn und selber zum JA gehn. Vorher wäre vielleicht eine Mütterberatung, Caritas oder sonst eine Hilfsorganisation auch ein Anlaufpunkt, bevor man sich gleich beim Jugendamt meldet. Denn wenn man einmal in den Mühlen der Justiz ist, dann kommt man nur ganz schlecht wieder raus.

Schlussendlich musst du das mit dir selber ausmachen. Ich seh ja nicht, was das für Klapse sind und wie oft das passiert.

die grenze ist immer subjektiv, also wie er es erlebt. aber wenn er sonst liebevoll behandelt wird, könnte er das möglicherweise in relation stellen. klar ist schlagen nie gut, aber situativ manchmal in ermagelung an erkannten alternativen zweckdienlich. erziehende geraten eben an persönliche grenzen die in der theorie nicht vorkommen