Kindergeld trotz Vollzeitjob?

3 Antworten

Wenn ich mich nicht irre, dann darf man in einem Studium in der Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, sonst würde man seinen Status als Student verlieren und somit meiner Ansicht nach dann auch den Anspruch auf Kindergeld.

Denn dann würde man ja die Voraussetzungen für das Kindergeld nicht mehr erfüllen, wenn man offiziell gar nicht mehr als Student gelten würde.

Das würde dann auch in einer Ausbildung zutreffen.

Sobald man erfahren würde das man die Ausbildung bestanden hat, gilt die Ausbildung als beendet, auch wenn der Azubivertrag etwas anderes sagt.

Dann bestünde Anspruch auf Kindergeld nur noch für den Monat, an dem die Ausbildung als beendet gilt.

Wenn das nach dem 1.eines Monats erfolgt, dann bestünde für diesen Monat auch noch voller Anspruch auf Kindergeld.

Einkommen hat damit schon seit 2012 nichts mehr zu tun, da hat man die Einkommensgrenze beim Kindergeld abgeschafft.


MrMalte987 
Fragesteller
 08.05.2023, 19:13

Danke - wenn ich also seit 17.4. Vollzeit arbeite (vorher als Werkstudent), ist damit mein Studentenstatus erloschen, selbst wenn ich bei der Hochschule noch eingeschrieben bin (bis ich mein Zeugnis erhalte).

Hier steht die Vollzeittätigkeit (>20h) quasi über dem Studentenstatus der Hochschule. Korrekt?

0
isomatte  08.05.2023, 19:32
@MrMalte987

So würde ich es zumindest sehen.

Denn bei einer normalen Ausbildung kommt es ja wie gesagt auch nicht auf das an was im Azubivertrag steht, sondern wann man erfährt das die Ausbildung bestanden wurde.

Dann gilt die Ausbildung als beendet.

Es würde dann meiner Ansicht nach noch Anspruch für April bestehen.

Du solltest das ganze bei der Familienkasse melden bzw.deine Eltern und wenn weiter Kindergeld gezahlt wird, dieses erst einmal nicht anrühren, bis ein schriftlicher Bescheid von der Familienkasse eingetroffen ist.

1

Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich, solange sich das Kind in Ausbildung befindet. Pausenzeiten dazwischen sind meiner Kenntnis nach bis zu 4 Monate möglich.

Davon Abweichendes bitte papierschriftlich mit der Familienkasse klären.


isomatte  09.05.2023, 08:18

Die 4 Monate Übergangszeit gelten nur zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, also z.B.nach Beendigung der Schule und Beginn einer Ausbildung.

Aber dann muss diese auch innerhalb dieser 4 Monate begonnen werden, sonst sollte man sich z.B.ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit melden, wenn man auch ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung ist.

0

Solange du noch nicht offiziell dein Studium beendet hast, gibts das Kindergeld noch.

Wenn du pausierst, dann nicht mehr - käme jetzt also auf deinen exakten Status an und ob du noch als eingeschrieben gilst.