Freiwilliges Praktikum, Kindergeld?

Halbammi  14.10.2022, 14:43

völlig abwegiger Gedanke: Wie wäre es mit ARBEITEN GEHEN?

Autoislife 
Fragesteller
 14.10.2022, 14:47

Natürlich bin ich nicht auf den kopf gefallen zu sagen nichts machen. Ich arbeite als Teilzeit und danke für deine Hilfe

2 Antworten

Also eine Tätigkeit kann für eine Dauer von bis zu drei Monaten als Praktikum berücksichtigt werden, wenn sie im Rahmen der Berufsorientierung dazu dient, Einblicke in Inhalte, Anforderungen, Strukturen und Themen des jeweiligen Berufsbildes zu vermitteln und es sich dabei nicht lediglich um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis handelt.

Näheres findest du in der "Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz" laut Google mit "da-kg 2022":

wie z.B. hier:

A 15.8 Praktikum, Volontariat und Trainee-Programm

(1) 1Während eines Praktikums wird ein Kind für einen Beruf ausgebildet, sofern dadurch Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (vgl. BFH vom 9.6.1999, VI R 16/99, BStBl II S. 713) und es sich nicht lediglich um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis handelt. 2Das Praktikum muss für das angestrebte Berufsziel förderlich sein (BFH vom 15.7.2003, VIII R 79/99, BStBl II S. 843). 3Es sind auch der Vervollkommnung und Abrundung von Fähigkeiten und Kenntnissen dienende Maßnahmen einzubeziehen, die außerhalb eines geregelten Bildungsganges ergriffen werden und damit über das vorgeschriebene Maß hinausgehen. 4Es ist nicht erforderlich, dass die Ausbildungsmaßnahme einem im BBiG geregelten fest umrissenen Bildungsgang entspricht, sie in einer Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben ist oder auf ein deutsches Studium angerechnet wird.
(2) 1Ein vorgeschriebenes Praktikum ist als notwendige fachliche Voraussetzung oder Ergänzung der eigentlichen Ausbildung an einer Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbildungsstätte ohne weiteres anzuerkennen. 2Gleiches gilt für ein durch die Ausbildungs- oder Studienordnung empfohlenes Praktikum sowie für ein Praktikum, das in dem mit der späteren Ausbildungsstätte abgeschlossenen schriftlichen Ausbildungsvertrag oder der von dieser Ausbildungsstätte schriftlich gegebenen verbindlichen Ausbildungszusage vorgesehen ist.
(3) 1Ein Praktikum, das weder vorgeschrieben noch empfohlen ist, kann unter den Voraussetzungen des Abs. 1 für die Dauer berücksichtigt werden, in der ein ausreichender Bezug zum Berufsziel glaubhaft gemacht wird, längstens für zwölf Monate. 2Von einem ausreichenden Bezug kann ausgegangen werden, wenn dem Praktikum ein detaillierter Ausbildungsplan zu Grunde liegt, der darauf zielt, unter fachkundiger Anleitung für die Ausübung des angestrebten Berufs wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.
(4) Eine Tätigkeit kann für eine Dauer von bis zu drei Monaten als Praktikum berücksichtigt werden, wenn sie im Rahmen der Berufsorientierung dazu dient, Einblicke in Inhalte, Anforderungen, Strukturen und Themen des jeweiligen Berufsbildes zu vermitteln und es sich dabei nicht lediglich um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis handelt.
(5) 1Eine Volontärtätigkeit, die ein ausbildungswilliges Kind vor Annahme einer voll bezahlten Beschäftigung gegen geringe Entlohnung absolviert, ist berücksichtigungsfähig, wenn das Volontariat der Erlangung der angestrebten beruflichen Qualifikation dient und somit der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht (vgl. BFH vom 9.6.1999, VI R 50/98, BStBl II S. 706; vgl. auch Anlernverhältnis,
A 15.2 Satz 2); Gleiches gilt für eine Tätigkeit als Trainee. 2Für eine Prägung durch Ausbildungszwecke spricht es, dass ein detaillierter Ausbildungsplan zu Grunde liegt, dass die Unterweisung auf qualifizierte Tätigkeiten ausgerichtet ist, dass auf der Grundlage der Ausbildung dem Kind eine den Lebensunterhalt selbständig sichernde Berufstätigkeit ermöglicht wird und dass die Höhe des Arbeitslohns dem eines Auszubildenden vergleichbar ist. 3Es darf sich dagegen nicht lediglich um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis handeln.
Gruß siola55
Woher ich das weiß:Recherche
Autoislife 
Fragesteller
 14.10.2022, 15:46

Danke wirklich danke!

Heißt sieht wohl etwas anders aus, das Praktikum für 6 monate zu machen

1
siola55  14.10.2022, 17:03
@Autoislife
Hey, da mein Praxispartner abgesagt hat konnte ich im Oktober mein Studium nicht starten, sondern im Februar bzw. April...

Anders sieht es natürlich aus, wenn du bereits eine Zusage für dein Studium in der Tasche hast; den hier gilt dann nicht die übliche 4 Monate Übergangsfrist für eine Kindergeldanspruch der Eltern, sondern da gilt eine Wartezeit, welche bis längstens zum 25. Lj. dauern kann: siehe hierzu auch mal das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

wie z.B.: Das Kind hat bereits eine Zusage für einen Ausbildungsplatz, kann diesen aber erst später antreten, zum Beispiel mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.

Dürfte ja auch für einen Studienplatz gelten; einfach mal bei der Familienkasse nachfragen...

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Die Bedingungen der Familienkasse sind übersichtlich. Da findet sich auch dein Praktikum wieder: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

Im Zweifel: rufe bei deiner Familienkasse an und Frage nach, welche Nachweise du erbringen müsstest fürs Praktikum. Kontakte sind auf derselben Seite erwähnt.

Tipp: wenn du dich bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit als ausbildungssuchend meldest, hast du ebenfalls Anspruch auf Kindergeld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung