Kindergeld trotz selbständigkeit?

1 Antwort

Ab der Vollendung des 25 Lebensjahres gibt es im Normalfall kein Kindergeld mehr, nur wenn vor der Vollendung des 25 Lebensjahres eine Behinderung vorhanden war, die das Kind daran hindert seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten.

Wenn Du also ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres keine Voraussetzung für das Kindergeld erfüllt hast, dann besteht auch kein Anspruch darauf und falls doch eine Voraussetzung erfüllt wurde, dann kann es Kindergeld rückwirkend für max. 6 Monate geben.

Würdest Du also angenommen schon 6 Monate 25 sein, dann könnte auch kein Anspruch mehr bestehen, weil es max.rückwirkend für 6 Monate Kindergeld geben könnte.

Ein Anspruch könnte dann bestehen, wenn Du z.B.erst im Januar oder Februar 25 geworden bist und die Monate davor eine Anspruchsvoraussetzung erfüllt hättest, dann könnte ggf.für 4 oder 5 Monate rückwirkend ein Anspruch bestehen.

Müsste dann natürlich entsprechend nachgewiesen werden.

Einkommen wäre dabei schon seit 2012 nicht mehr relevant, da hat man die Einkommensgrenze beim Kindergeld abgeschafft.