Kindergeld nach dem Bachelor und vor dem Master nach dem bis zum 25. Lebensjahr?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Ausbildung gilt als beendet, wenn dir das bestehen dieser bekannt war, ob Du da schon ein Zeugnis hattest oder nicht ist da nicht relevant.

Diese 4 Monate Übergangszeit gelten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, bedeutet, Du hättest dann innerhalb dieser 4 Monate nach Bekanntgabe das Du bestanden hast, also deine Ausbildung bestanden hast, eine zweite Ausbildung beginnen müssen, ohne dich z.B.erst wieder bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden zu müssen.

Da Du deine Ausbildung / Studium aber schon im Januar 2023 beendet hast und erst wieder im September beginnst, würde diese Übergangszeit selbst dann nicht auf dich zutreffen, wenn Du nicht schon am 1. Juli dein 25 Lebensjahres durch deinen Geburtstag beendet und somit zumindest theoretisch noch Anspruch gehabt hättest.

Wenn Du am 1. Juli 2023 also 25 geworden bist, stand dir bzw.den Eltern Kindergeld nur längstens bis Juni 2023 zu, hättest Du erst am 2 oder später deinen 25 Geburtstag gehabt, dann hätte theoretisch noch bis Juli 2023 Anspruch bestehen können.

Es wird dann sicher von Februar bis Juni 2023 zu einer Rückforderung des Kindergeldes kommen.

Dein Minijobeinkommen bzw.überhaupt Einkommen hat auf das Kindergeld schon seit 2012 gar keinen Einfluss mehr, da wurde die Einkommensgrenze fürs Kindergeld abgeschafft.

Selbst in einer Zweitausbildung hätte das dann keinen Einfluss, nur dürfte man nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium in einer Zweitausbildung dann nebenbei in einem Nebenjob im Durchschnitt in der Woche nur max. 20 Stunden arbeiten.

Das Bestehen der Ausbildung bzw. Studiums hätte der Familienkasse unaufgefordert gemeldet und später entsprechende Nachweise in Kopie eingereicht werden müssen, dann wäre es gar nicht zu einer solch langen Überzahlung von Kindergeld gekommen.

Wenn Du der Familienkasse deine ernsthaften Bemühungen für eine zweite Ausbildung oder Studium nachweisen kannst, dann könntest Du ggf. Glück haben und die bleibt eine Rückzahlung erspart.

johnnymcdonald 
Fragesteller
 31.07.2023, 00:22

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Ich werde die Familienkasse umgehend anrufen und versuchen alles zu klären. Deine Antwort hat mir sehr dabei geholfen zu verstehen was ich hätte machen müssen und was ich jetzt in Zukunft tun muss. Einen schönen Tag wünsche ich dir! :)

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isomatte  07.08.2023, 13:14

Danke dir für deinen Stern !

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