Familienkasse fordet Kindergeld zurück obwohl ich in der Schule war?

7 Antworten

Kommt drauf an wie alt du bist. Kindergeld wird in der Regel nur bis Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Danach hast du auch während der Ausbildung keinen Anspruch mehr.

Nein, dürfen sie nicht.

Du schreibst denen sachlich aber bestimmt, dass du ab August 2016 nicht mehr kindergeldberechtigt warst.

Für Zeiträume vor August 2016 aber vollen Anspruch auf Kindergeld hattest und dies auch aus der Akte hervor geht.

Fordere demnach eine Rücknahme, bzw. eine Korrektur des Erstattungsbescheid.

Die Kindergeldkasse ist schon ein Fall für sich, nach meiner Schulzeit habe ich ganz normal gearbeitet. Die haben mir trotzdem über 2-3 Jahre Geld geschickt. Obwohl ich nie eine Bescheinigung etc. vorgelegt habe, trotzdem musste ich 6800 € zahlen.

Schick denen ein Fax oder einen Brief mit einschreiben plus Rückschein, klär das direkt ab. Wenn du weiter rumzicken und zu unrecht Geld von dir haben wollen gehe zum Anwalt. Und wie wärs mal wenn du dich als Ausbildungssuchend meldest.

In der Rückforderung muss doch eine Begründung angegeben sein,da steht nicht einfach nur das sie das Kindergeld ab 2015 wieder haben möchten !

Wenn da keine Begründung steht.oder ihr mit der Rückforderung nicht einverstanden seid,dann legt fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch ein und begründet diesen,fragt dann darin auch nach dem Grund der Rückforderung,sollte dieser tatsächlich nicht bekannt sein.

Sollte Anspruch bestanden haben,die Familienkasse evtl.den Nachweis nicht erhalten haben,dann reicht das ganze nach dem Widerspruch bzw.zusammen mit diesen noch einmal ein,dass Kindergeld kann rückwirkend bis zu 4 Jahre nachgezahlt werden,also würde dann eine Rückforderung ins leere laufen,wenn Anspruch bestanden haben sollte.

Die Frage ist ja, wer hier seinen Pflichten nachgekommen ist und wer nicht.

Natürlich hat man seinen Anspruch auf Kindergeld zu belegen.

Aber natürlich kann auch die Familienkasse mal Fehler machen, sind ja auch nur Menschen.