Steht mir noch Kindergeld zu? (Gesellenprüfung bestanden,Nicht übernommen)

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Herzlichen Glückwunsch !

Du musst der Familienkasse die Beendigung der Ausbildung mitteilen,dann steht dir für diesen Monat noch Kindergeld zu und wenn du noch keine 21 bist,dann bist du ein Kind ohne arbeit und würdest normalerweise bis dahin weiter Kindergeld bekommen,dein Ausbildungsvertrag der der Familienkasse vorliegt,ist jetzt irrelevant,es zählt nur deine bestandene Prüfung und damit ist die Ausbildung beendet.

Dir stehen dann von deinem durchschnittlichem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit ca. 60 % als ALG - 1 zu.

Egal ob du jetzt noch Kindergeld bekommst oder nicht,wirst du einen zusätzlichen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter stellen müssen,denn wenn du alleine wohnst,wirst du deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll damit nicht decken können.

Dieser beträgt min.399 € Regelsatz + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) auch wenn diese unangemessen sein würden,müsste das Jobcenter diese bis zu 6 Monate in tatsächlicher Höhe übernehmen,danach nur noch die angemessenen Kosten und du müsstest ggf.den Rest selber zuzahlen.

BizzWare 
Fragesteller
 28.01.2015, 21:17

Super danke! leider bin ich schon 24.

aber sie sind der meinung, ich müsste für Februar noch kindergeld bekommen?

aber mehr werde ich wahrscheinlich morgen erfahren, da ich eh zur Familienkasse bzw Arge gehen werde.

aber Ihr beitrag hat mir echt schon weiter geholfen!

isomatte  29.01.2015, 04:41
@BizzWare

NEIN !

Dein Ausbildungsvertrag ging zwar bis Februar,da du aber deine Ausbildung durch die bestandene Prüfung im Januar schon vorzeitig beendet hast,steht dir nur Kindergeld bis Januar zu.

Ich kann dir jetzt nicht genau sagen,ob diese 4 monatige Übergangsfrist bei dir gelten würde und du ggf.auch noch für Februar - Mai Anspruch auf Kindergeld hättest,aber im Prinzip ist das auch völlig egal.

Denn solltest du das Kindergeld noch bekommen,dann würde es dir auf deinen Bedarf nach dem SGB - ll angerechnet,also von deiner dir zustehenden ALG - 2 Leistung vom Jobcenter abgezogen,du würdest also auf den selben Betrag kommen.

Mal ein Beispiel :

Du wohnst alleine und musst für deine Warmmiete ( KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ) 331 € zahlen,dazu käme dein Regelsatz von 399 €,das würde ein Bedarf nach dem SGB - ll von 730 € ergeben.

Wenn du jetzt angenommen 350 € ALG - 1 bekommen würdest + 184 € Kindergeld,dann hättest du 534 € Einkommen,davon könntest du dann min.30 € Versicherungspauschale geltend machen,es blieben dann 504 € anrechenbares Einkommen übrig.

Da dein Bedarf aber bei 730 € liegen würde,stünde dir vom Jobcenter eine ALG - 2 Aufstockung von 226 € zu.

Würdest du aber kein Kindergeld mehr bekommen,dann kämen zu diesen 226 € die fehlenden 184 € dazu,somit läge deine Aufstockung dann bei 410 € pro Monat.

Du siehst also,es ist völlig egal ob Kindergeld oder nicht.

isomatte  29.01.2015, 05:02
@isomatte

Wenn du heute zur Agentur für Arbeit musst,dann würde ich im Anschluss gleich noch zum Jobcenter gehen und da einen ALG - 2 Antrag holen !

Sag an der Info das du dein ALG - 1 aufstocken möchtest und achte darauf das man dir auf deinen Antrag das heutige Datum als Antragstellung einträgt.

Denn dann gilt dieser schon als gestellt und wird rückwirkend auf den 1.des Monats zurück.

Somit sicherst du dir einen evtl.Anspruch für den Januar und würdest diesen nachgezahlt bekommen.

Alfred06  29.01.2015, 16:39
@isomatte

Die Übergangsfrist gilt nur zwischen 2 Ausbildungsabschnitten. Er müsste dann tatsächlich innerhalb der Frist eine weitere Ausbildung beginnen.

isomatte  29.04.2015, 07:18
@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Ab Februar steht dir nichts mehr zu. Meist stellt die Familienkasse sogar automatisch die Zahlungen ein, da die Pruefung meist etwas vor Ende des Vertrages ist. Bei mir war das so, der Vertrag meines Sohnes ging bis Ende Februar und am 31.Jan hatte er seine Pruefung. Im Dezember bekam ich schon die Mitteilung, dass sie ab 1.Feb die Zahlung einstellen. Will man weiter Geld muss man das nachweisen, dass man berechtigt ist.

Deine Ausbildung ist beendet und so lange du keine weiteren Ausbildungsschritte in Vollzeit anstrebst, steht dir kein Kindergeld zu. Bis 25 geht nur, wenn man noch in der Ausbildung ist. Wenn die Familienkasse weiter Kindergeld auszahlt, dann wird es es spaeter natuerlich zurueckfordern und du hast hohe Schulden, daher solltest du es melden. Die werden bald kommen und das Abschlusszeugnis bzw. weitere Ausbildungsbelege sehen wollen, die kannst du nicht vorlegen.

Wenn du nicht uebernommen wirst, dann hast du dich ja sicher bereits beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend gemeldet und jetzt musst du ja dein Arbeitslosengeld beantragen. Wieso sollte dir Arbeitslosengeld denn nur einen Monat zustehen, das bekommt man 12 Monate lang, wenn man arbeitslos ist. Aber beantragen muss man das natuerlich schon.

Reicht das Geld nicht, musst du alg2 beantragen aufstockend.

Kindergeld gibt´s bis zum Abschluss der Ausbildung, also mit Bestehen der Prüfung.

Ja du musst sie benachrichtigen, du wirst ja dann sehen, ob du nächsten Monat noch Geld bekommst, oder nicht.

Und nein Kindergeld steht einem (bzw den Eltern) pauschal nur bis 18 zu und bis 25 nur, wenn man in einer Ausbildung/Studium ist.

Kindergeld gibt es bis maximal 28, aber nur wenn man in Ausbildung ist. Dir steht allerdings ALG1 (Arbeitslosengeld) zu.

BizzWare 
Fragesteller
 28.01.2015, 20:00

ja schon, das weiß ich ja aber das ist nur 60% von dem Bruttolohn den ich verdient habe und das ist nicht gerade viel..