Kindergeld nach Abbruch der Ausbildung?

1 Antwort

Anspruch auf Kindergeld besteht "grundsätzlich" soweit Du Dich als unter 25-jährige/r in einer Ausbildung befindest.

Ich bin aktuell leider nicht zufrieden mit meiner Ausbildung und habe daher überlegt sie abzubrechen

https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/

stellt sich gezwungenermaßen die Frage nach Deinem Alter und einer evtl. weiterhin bestehenden Schulpflicht.

Wenn nicht ... wird die Familienkasse erst einmal die Kindergeldzahlungen einstellen - und Deine Eltern können einen Antrag auf Wiederbewilligung stellen mit dem Verweis auf Deine erneute Ausbildungsplatzsuche / Schulplatzbewerbung .

mein Fachabitur nachzuholen
um dann eine neue Ausbildung zu machen.

Welche "höherwertige" Ausbildung erhoffst Du Dir mit einem Fachabitur in der Tasche?