Kfz - Zulassung braucht man auch den ungültigen Fahrzeugschein?
Ein Freund möchte sein Fahrzeug zulassen aber sie wollen nicht nur den neusten Fahrzeugschein sonder auch den alten der eigntl. ungültig ist . Ich halte das für Müll weil ich auch den neusten genommen hab keiner was gesagt hat.
Jetzt muss er halt warten bis sein Vorbesitzer aus dem Urlaub zurück ist .Und das dauert halt
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4 Antworten
Der alte Fahrzeugschein der entwertet wurde ist bei Vorlage der neuen ZB-Teil I nicht nötig.
ZB-Teil II (ehemals FZ-Brief) muss aber auch vorgelegt werden.
Da hat Dein Freund etwas falsch verstanden. Vorlegen muß er die Zulassungsbescheinbgung Teil II (früher der Kfz-Brief) und die letzte Zul.-Bescheinigung Teil I (frührer Kfz-Schein).
Dazu Versicherungsbestätigung und HU-Bericht und, sofern vorhanden, die alten Kennzeichen, wenn die wiederverwendet werden sollen.
Die ungültigen Kfz-Scheine von einem Auto, das hmpfzig Vorbesitzer hatte und hmpfzig Mal an-, ab- und umgemeldet wurde, sind überflüssig.
Das ist schön. Er braucht dazu aber neben EVB und HU-Bericht auch den letzten Teil I.
Wenn der verlorengegangen sein sollte, muß er neu ausgestellt werden - ist gebührenpflichtig.
Um ein gebrauchtes Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen folgende Dokumente vorliegen:
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Ggf. EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
- Versicherungs-Doppelkarte der Versicherung
- Bei Saisonzulassung Versicherungs-Doppelkarte für Saisonkennzeichen
- Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
https://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/zulassung-eines-gebrauchtwagens
Das IST Müll - zumindest hab ich bisher immer nur einen gebraucht
Soll er sagen der alte ist weg
Wir fahren gleich sowieso nochmal hin weil ich mit der reden wollte
Haben wir beides gehabt nur halt nicht die alte ZB I