Zulassung ohne Fahrzeugschein Teil 1?
Hallo zusammen,
Ich habe vor rund 2 Monaten ein Auto gekauft, wollte das Fahrzeug nun zulassen aber habe festgestellt das ich gar kein Fahrzeugschein habe (Brief etc. habe ich). Wie funktioniert das nun mit der Zulassung. Direkten Kontakt habe ich leider auch nicht mehr zum Verkäufer. Habe eben in einer anderen Zulassungsstelle angerufen und die meinten man braucht den Fahrzeugschein unbedingt, ein gute Kollege meinte aber er habe mal ein Auto ohne den Schein angemeldet. Was ist nun richtig und wie gehe ich am besten vor?
Danke schonmal :)
3 Antworten
Brauchst eine eidesstattliche Verlusterklärung, die kannst du selbst nicht beantragen, sondern nur der letzte Halter.
Bei mir wurde mal ein Auge zugedrückt aber ich musste es trotzdem mit dem Kaufvertrag beweisen.
Neufahrzeuge können ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1 zugelassen werden.
Alles andere nicht. Selbst wenn das Auto außer Betrieb gesetzt war, brauchst du die (ungültig gestempelte) Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Wenn du eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 brauchst, brauchst du zu deren Beantragung eine Bescheinigung der Polizei, dass du eine Diebstahlanzeige gemacht hast.
Du bist offensichtlich an einer Betrugsmasche hereingefallen. Ohne Fahrzeugschein kann man gar nicht ummelden
Dann ist es natürlich nicht nötig, Fahrzeugschein mitzubringen, wenn du glaubst, dass es abgemeldet ist.
Dann brauchst Du trotzdem die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I der Zulassungsstelle.
Ein schon einmal zugelassenes Fahrzeug kannst Du ohne Zulassungsbescheinigung Teil I nicht anmelden.
Das Fahrzeug ist abgemeldet. Es wird deshalb nicht umgemeldet sondern neu angemeldet.