Kennt sich jemand aus mit der Nahtlosigkeitsreglung(Agentur für Arbeit)?

2 Antworten

Weiss jemand ob man so eine Nahtlosigkeitreglung nochmals verlängern kann?

Nein. Eine Voraussetzung ist, dass Du grundsätzlich (noch) Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hättest.

Falls Anspruch besteht, folgt - nur auf Deinen Antrag - ALG 2 (Hartz IV)

Nein. Mit Ende des Anspruches auf Alg1 endet auch der Anspruch auf die Nahtlosigkeitsregel.

Dir bleibt dann nur Alog2 übrig