Kennt ihr die Rechte und Pflichten der Grundherrn im Mittelalter?

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-- Als Grundherren sind belegt König, Adel und Kirche. Die Übergabe von Land an die Bauern begründet für diese verschiedene Dienstpflichten, für den Grundherrn bedeutet sie die Verpflichtung zu Schutz und Schirm. Ihm stehen umfassende Anordnungsbefugnisse zu. Zugleich trägt er die Verantwortung für das Wohlergehen seiner Bauern. Regelmässig ist der Grundherr auch Richter über die Grundholden, die Angehörigen der Grundherrschaft.

-- Pflichten: Er musste den Abhängigen (z.B. Bauern) wirtschaftliche Grundsicherung und Unterstützung bei Krankheit, Missernten oder Katastrophen gewähren sowie Schutz, z. B. vor Kriegsdienst bieten. Innerhalb seiner Herrschaft hatte er für den Frieden zu sorgen, Streit zu schlichten oder Friedensbrecher zu bestrafen, evtl. mit Hilfe eines Schiedsgerichtes.

-- Rechte: Konnten den Priester seines Herrschaftsbereiches bestimmen,  konnten Abgaben und Frondienste abverlangen, Form des Abhängigkeitsverhältnisses der Untertanen reichte vom reinen Pachtverhältnis über die Hörigkeit bis zur Leibeigenschaft.

Rechte über Leibherrschaft, Schutzherrschaft, Gerichtsherrschaft, Zehntherrschaft, Vogteigewalt und Dorfobrigkeit!!!!

Zirina  11.08.2011, 21:17

O mein Gott. Es gibt wirklich so einen Pappendeckel der diesem unmotivierten Schüler die Arbeit abnimmt.

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elenore  16.08.2011, 19:16

Dankeschön für das goldene Sternchen, habe mich sehr gefreut!!

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Manche Leute sind eben nett und ich hab ne 1 dafür bekommen... :P

Ja aber das Buch war ausgeliehen!!!