Kellnern ab 15 erlaubt?
Ich weiss, dass Kellnern ab 16 ist, aber ich habe gelesen, dass man Ferienjobs auch schon ab 15 machen darf. Gilt das auch für's Kellern?
3 Antworten
Schau mal hier, da kannst du dir die aktuellen Bestimmungen herunterladen - sind extra vom BAMS für Kinder und Jugendliche erstellt, so dass diese es auch verstehen können.
Da werden alle deine Fragen beantwortet
Grundsätzlich eignet sich jeder Job, der auch als geringfügige Tätigkeit auf 400 €-Basis ausgeführt werden kann. Arbeit finden Jugendliche beispielsweise
als Zeitungsausträger,als Hilfskräfte in der Gastronomie,bei Veranstaltungen,als Servicekräfte (Tellerwäscher, Kellner),im Supermarktin der Reinigung,im Callcenter,in der Landwirtschaft,
http://www.arbeitstipps.de/arbeiten-ab-14-15-16-welche-jobs-sind-geeignet.html
Ich hab mit 15 "gekellnert" bzw. abgeräumt und Essen gebracht - ohne eigenen Geldbeutel.
"ohne eigenen Geldbeutel" bedeutet vermutlich, dass sie nicht abkassiert hat.
Ja, war ein normaler Nebenjob. Hab ich immer am Wochenende gemacht bzw. bei Feiern oder so auch mal unter der Woche.
Ich hab selbst nicht gebucht und nicht abkassiert. Ich habe also nicht die Rechnung beglichen (deswegen auch selten Trinkgeld). So fängt man aber meist an bis man die Tische kennt, weiß welche Gerichte wieviel kosten etc.
Ich war also Essensträger und Abräumer. Wenn jemand zahlen wollte, habe ich einen Kollegen gerufen.
wie meinst du "ohne eigenen Geldbeutel". Hast du auch ausserhalb der Ferien gekellnert?