Kellerfenster ständig öffnen wegen Querlüftung?

1 Antwort

Den Keller richtig zu belüften ist selbst abseits vom Recht eine schwierige Angelegenheit. Im Sommer sollte es an heissen und schwülen Tagen eher unterlassen werden, im Winter ( wie Du sagst ) mitunter auch.

Nun ist aber die Feinheit in der Nutzung des Kellers und dem Aufbau der räumlichen Trennung dieses Areals. So macht es schon durchaus Unterschiede, ob es ein sogenannter "Lattenkeller" ( Kellerabteile lediglich durch offene Lattenkonstrukte getrennt ) oder durch massive  / strömungshemmende Wandungen getrennt )

Ein weiterer Einfluss wäre noch die vertraglich vereinbarte oder gar vorgeschriebene Nutzung. ( Z.B. Trockenraum und Waschküche / Waschkeller für Waschmaschinen )

Bei letzterer Vorgabe wäre es natürlich in besonderem Masse wichtig, den Keller angemessen zu entlüften und somit stets auf möglichst günstigem / trockenem Allgemeinklima zu halten. Das müsste der Vermieter dann aber optimalerweise auch in der Heizkostenabrechnung berücksichtigen.

Denn der "heilige Gral" des Kellers bedeutet: er darf bei insgesamt zweckgebundener / vorrgeschriebener Nutzung weder rotten noch schimmeln.

Aber da wird jeder Mieter / Nutzer doch schon in eigenem Interesse drauf achten, dass der Keller nicht "rottet". 

Habt Ihr einen "Lattenkeller", oder wohnungszugeordnete Kellerabteile mit fester Mauer und Fenster ?

Weder Mitmieter oder Vermieter haben ein Recht auf freie Einsicht in Dein Kellerabteil selbst beim "Lattenkeller" .


casandra58 
Fragesteller
 22.10.2015, 15:09

Hi Danke wir haben einen Keller der geschlossene Wände und Tür hat und 1 kleines Fensterchen - nur zum Nachbarkeller - von dem der verlangt das wir diese einzige Wand - Lattenverschlag - freiräumen. Damit sein Keller belüftet wird. Es sind aber oben von der Decke 20 cm Luft zum belüften - aber das reicht wie es scheinbt nicht - er muss ja was sehen.

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Parhalia  22.10.2015, 16:01
@casandra58

Kann Dir eigendlich am BUCKEL runtergehen, wenn Du die Trennwand aus offener Verlattung dann mit derbem aber "offenem"  Jutegewebe abhängst. Das Jutegewebe kann dann durchaus aus alten Kohlensäcken bestehen.

Luftdurchlässig, aber blickdicht....denn Einblick in Dein Kellerabteil musst Du ohne besonderem Zugangsgrund niemandem gewähren. 

Ein gut durchluftfähiger und robuster Sichtschutz ( wie gesagt auch grobe Sackjute ) ist dabei nur ein angemessenes, aber zulässiges Mittel der Wahl zum Einsichtschutz eines zur WHG gehörigen Kellerabteils selbst als Lattenverschlag in der Aufteilung.

Denn damit nimmst Du zu Recht zwar äusserliche Einsicht in Dein Abteil, aber verhinderst nicht den grundlegenden Luftstrom der Entlüftung DURCH Dein Abteil.

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