Kellerfenster ständig öffnen wegen Querlüftung?
Hallo, wir wohnen in einem 5 Etagen Haus mit je 3 Wohneinheiten. Wir wohnen ganz oben und sind im vorigen Jahr erst eingezogen. Nun hatten wir das Glück, das unser zur Whg. gehörende Keller ein Fenster hat. Das haben wohl nur wenige im Haus. Der Eigentümer unter uns hat sich unerlaubt ZUtritt zu unserem Keller besorgt und nun haben wir Post von der Hausverwaltung erhalten, wir hätten das Kellerfenster zu öffenen wegen Querlüftung, gut dazu muss noch ein Fenster in dem Bereich des Kellers befinden - ist aber nicht. Unser Kellerbereich wie auch die Keller selbst sind durch mehrere massive Türen abgegrenzt und verschlossen. Nun verlangt der Eigentümer welcher unter uns wohnt und seinen Keller neben und hat, wir sollen die einzige Wand zu seinem Keller freiräumen, damit er freie Sicht habe und so gehe das nicht. Hallo, der Keller gehört zu meinen Mieträumen und ich bezahle Miete dafür , dann nutze ich diesen Raum so wie ich es möchte und nicht wie ein Kellernachbar dies wünscht. Weiterhin werden sich die Leute bedanken, welche direkt über dem Keller wohnen, wenn im Winter (Gebirge) ständig das Fenster offen steht im Keller. Schön fusskalt wird es bei denen. Der Herr Vermieter hält sich fein raus aus der ganzen Angelegenheit. Noch was anderes sei dazu erwähnt, der Jenige welcher von uns verlangt, das wir das Kellerfenster öffnen, steht permanent auf dem Balkon und raucht und das direkt unter unseren Schlafzimmer. Das geht morgens um 6 los dann alle 10 min und Ende ist so gegen 23:45 Uhr - tagtägl. Sein Keller muss belüftet werden, aber wir können Zigarettenqualm inhalieren in unmengen - wir sind Nichtraucher, rauchen aber passiv dadurch. Das zu den sogenannte russlanddeutschen Eigentümern.
1 Antwort
Den Keller richtig zu belüften ist selbst abseits vom Recht eine schwierige Angelegenheit. Im Sommer sollte es an heissen und schwülen Tagen eher unterlassen werden, im Winter ( wie Du sagst ) mitunter auch.
Nun ist aber die Feinheit in der Nutzung des Kellers und dem Aufbau der räumlichen Trennung dieses Areals. So macht es schon durchaus Unterschiede, ob es ein sogenannter "Lattenkeller" ( Kellerabteile lediglich durch offene Lattenkonstrukte getrennt ) oder durch massive / strömungshemmende Wandungen getrennt )
Ein weiterer Einfluss wäre noch die vertraglich vereinbarte oder gar vorgeschriebene Nutzung. ( Z.B. Trockenraum und Waschküche / Waschkeller für Waschmaschinen )
Bei letzterer Vorgabe wäre es natürlich in besonderem Masse wichtig, den Keller angemessen zu entlüften und somit stets auf möglichst günstigem / trockenem Allgemeinklima zu halten. Das müsste der Vermieter dann aber optimalerweise auch in der Heizkostenabrechnung berücksichtigen.
Denn der "heilige Gral" des Kellers bedeutet: er darf bei insgesamt zweckgebundener / vorrgeschriebener Nutzung weder rotten noch schimmeln.
Aber da wird jeder Mieter / Nutzer doch schon in eigenem Interesse drauf achten, dass der Keller nicht "rottet".
Habt Ihr einen "Lattenkeller", oder wohnungszugeordnete Kellerabteile mit fester Mauer und Fenster ?
Weder Mitmieter oder Vermieter haben ein Recht auf freie Einsicht in Dein Kellerabteil selbst beim "Lattenkeller" .
Kann Dir eigendlich am BUCKEL runtergehen, wenn Du die Trennwand aus offener Verlattung dann mit derbem aber "offenem" Jutegewebe abhängst. Das Jutegewebe kann dann durchaus aus alten Kohlensäcken bestehen.
Luftdurchlässig, aber blickdicht....denn Einblick in Dein Kellerabteil musst Du ohne besonderem Zugangsgrund niemandem gewähren.
Ein gut durchluftfähiger und robuster Sichtschutz ( wie gesagt auch grobe Sackjute ) ist dabei nur ein angemessenes, aber zulässiges Mittel der Wahl zum Einsichtschutz eines zur WHG gehörigen Kellerabteils selbst als Lattenverschlag in der Aufteilung.
Denn damit nimmst Du zu Recht zwar äusserliche Einsicht in Dein Abteil, aber verhinderst nicht den grundlegenden Luftstrom der Entlüftung DURCH Dein Abteil.
Hi Danke wir haben einen Keller der geschlossene Wände und Tür hat und 1 kleines Fensterchen - nur zum Nachbarkeller - von dem der verlangt das wir diese einzige Wand - Lattenverschlag - freiräumen. Damit sein Keller belüftet wird. Es sind aber oben von der Decke 20 cm Luft zum belüften - aber das reicht wie es scheinbt nicht - er muss ja was sehen.