Wohne im Einfamilienhaus wird mein Keller als Wohnfläche angerechnet, Raum Höhe okay Fenster ganz klein?

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Der Keller zählt zur Nutzfläche, aber nicht als Wohnfläche, außer man kann wirklich darin wohnen, dann würde man ihn wohl dazu zählen. 

Der Kellerraum ist kein Bestandteil des Wohnraumes.

Anders bei unterkellerten EFH, welcher dann voll ausgebaut Wohraumqualität hat und alle Kriterien erfüllt:

Ein ausgebauter Keller wird erst dann zum Wohnraum - Aufenthaltsraum - bzw. Wohnfläche, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Die Wohnraumhöhe im Keller von min. 2,40 m von
Oberkante-Fertigboden bis zur Unterkante-Fertigdecke gem. § 43 Ziffer 1
(LBauO) RLP muss für Aufenthaltsräume, Aufenthaltsraum, Wohnfläche erfüllt sein.
Das Rohbaumaß vom Fenster entspricht mindestens 10 % der
Grundfläche des Raums (in bezug auf die Belichtung und Belüftung) gem. §
43 Ziffer 2 (LBauO) RLP
Dieser geschaffene Wohnraum, Aufenthaltsraum im Keller weist trockene Außenwände auf.
Das Zimmer muss komplett ausgebaut, Wände und Böden nach den Vorgaben wärmeisoliert, sowie mit einer Heizung versehen sein.
Das Zimmer im Keller muss baurechtlich als Wohnraum, Aufenthalsraum, Wohnfläche genehmigt sein.
Weiterhin muss beim Wohnraum, Aufenthaltsraum sowie Wohnfläche auch noch § 45 Ziffer (1) der (LBauO) erfüllt sein

Eine Ausnahme liegt bei passivem Bestandsschutz vor (Schutz für
bauliche Anlagen gegenüber nachträglichen staatlichen Anforderungen),
also bei nachträglichen Gesetzesänderungen.

Immer bedenken: es gelten die Bauvorschriften des LANDES, diese sind nicht bundesweit einheitlich!

Grüße, ----->

Nein er ist genauso wie der Dachboden ein Nebenraum.

Aber: Es gibt Mietverträge in denen er nicht mitdrinn ist und man ihn extra mieten muß. Dann sind die qm ausschlaggebend sie werden aber mit einer geringeren Miete berechnet wie der Wohnraum selbst, und es fallen keine Nebenkosten dafür an.

nein wird er nicht, es sein denn er ist als Wohnkeller deklariert.

Ein Kellerraum ist kein Wohnraum.