keinen Urlaub bei Mini-Job?
Was kann ich tun wenn mein Chef bei einem Mini-Job keinen Urlaub bezahlen will. Ich werde zur Not kündigen und den Urlaub einklagen. Aber es sind so ungefähr noch 10 Angestellte, die es auch betrifft. Sie haben Angst, da sie auf den Job angewiesen sind und ihn nicht verlieren wollen. Noch nie hat jemand Urlaub bezahlt bekommen. Ich weiß, dass es verboten ist, aber was kann man unternehmen, dass diese Angelegenheit einmal überprüft wird. Die Minijobzentrale empfielt einklagen des Urlaubs. Das machen ja die meisten nicht, weil sie den Job behalten möchten. Bei welcher Behörde könnte man es melden, dass die Angelegenheit für alle geregelt wird. Kann der Chef angezeigt werden? Schließlich ist es ja Betrug, oder sehe ich das falsch?
4 Antworten
Gibt es da denn keinen Betriebsrat???
Ich weiß, dass es verboten ist, aber was kann man unternehmen, dass diese Angelegenheit einmal überprüft wird.
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Du willst Deinen Urlaubsanspruch einklagen ?
- ja, das kannst Du tun, einen Anspruch darauf hat Du.
- für Deine Kollegen kannst Du nichts tun, sie müssen ihre Ansprüche selbst einfordern und ggf. einklagen.
- Im Mini-Job-Bereich ist die Verweigerung der Urlaubsansprüche leider keine Seltenheit.
Noch nie hat jemand Urlaub bezahlt bekommen. Ich weiß, dass es verboten ist,
Es besteht ein Anspruch auf Erholungsurlaub, Ein Verbot, wie Du es Dir vorstellst, welches strafrechtliche Konsequenzen hat, gibt es dabei nicht.
Du kannst aber die IHK aber die Handwerkskammer über diese "Machenschaften" berichten Ob das Erfolge erzielt, kann ich Dir nicht sagen.
Ein Versuch it es aber wert.
Wichtig ist nicht nur, dass Urlaub gewährt wird Dieser muss auch bezahlt werden.
Das ist im Arbeitsrecht eins. Da gibt es keinen Unterschied.
Alles andere ist unbezahlte Freistellung.
Ein Verbot, wie Du es Dir vorstellst, welches strafrechtliche Konsequenzen hat, gibt es dabei nicht.
Nicht direkt im Bundesurlaubsgesetz BUrlG, aber indirekt über andere Strafvorschriften.
Denn da die Zahlung von Urlaubsentgelt (mit entsprechender Entrichtung von Steuern und Sozialabgaben) eine zwingende Verpflichtung des Arbeitgebers ist - von der auch durch andere vertragliche Gestaltung nicht abgewichen werden darf -, stellt eine Vorenthaltung des Urlaubsentgelts gleichzeitig eine nach dem Strafgesetzbuch strafbare Hinterziehung von eigentlich zu entrichtenden Steuern und Sozialabgaben dar - und das kann für den Arbeitgeber sehr teuer werden!
Es wäre schön, wenn es Realität werden würde. Möglichkeiten dies zu erreichen gäbe es genug. Aber es gibt niemanden der dies (regelmäßig) prüft. Bekannt sind solche "Unterschlagungen" schon seit (ewigen) Zeiten.
Falschparker werden da wesentlich stärker kontrolliert und zur Kasse gebeten.
Die Strafbarkeit ist zwar Realität - aber selbstverständlich hast Du Recht, dass die Verfolgung solcher Straftaten/Ordnungswidrigkeiten bei weitem nicht in dem Maße erfolgt, wie es notwendig wäre (das gilt auch für viele andere Bereiche, z.B. beim Tierschutz in der Landwirtschaft).
hallo Familiengerd. Dann könnte sich ja das Finanzamt interesse zeigen, wenn man es meldet.
Besser ist wohl die "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" der Finanzbehörden, wie in meiner Antwort beschrieben!
Das könnte man mal der Gewerbeaufsicht melden.
Bei welcher Behörde könnte man es melden, dass die Angelegenheit für alle geregelt wird. Kann der Chef angezeigt werden?
Im Bundesurlaubsgesetz selbst ist die Vorenthaltung von Urlaub bzw. dem entsprechenden Urlaubsentgelt nicht strafbewehrt.
Da aber die Zahlung von Urlaubsentgelt (mit entsprechender Entrichtung von Steuern und Sozialabgaben - wenn auch bei einem Minijob nur in sehr eingeschränktem Umfang) eine zwingende Verpflichtung des Arbeitgebers ist - von der auch durch andere vertragliche Gestaltung nicht abgewichen werden darf -, stellt eine Vorenthaltung des Urlaubsentgelts gleichzeitig eine nach dem Strafgesetzbuch strafbare Hinterziehung von eigentlich zu entrichtenden Steuern und Sozialabgaben dar - und das kann für den Arbeitgeber sehr teuer werden!
Du kannst den Arbeitgeber bei der für den Betrieb zuständigen Industrie- und Handelskammer IHK oder Handwerkskammer HWK melden, auch beim Finanzamt; am wirksamsten aber wohl bei der hier zuständigen "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (dass es sich in diesem Fall nicht um Schwarzarbeit handelt, spielt dafür keine Rolle) der Finanzverwaltung, die für die Verfolgung solcher Straftaten zuständig ist (wie auch z.B. für die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohngesetzes MiLoG). Du findest das zuständige Hauptzollamt und Ansprechpartner über diese Seite: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Ansprechpartner/ansprechpartner_node.html (die Meldung kann übrigens auch anonym erfolgen und wird ohnehin "diskret" behandelt).
Es ist ausgesprochen begrüßenswert, dass Du den Schritt einer solchen Meldung dieses Arbeitgebers tun willst!!
Wichtig ist nicht nur, dass Urlaub gewährt wird. Dieser muss auch bezahlt werden. Leistet der Arbeitgeber dies nicht, kann der Arbeitnehmer den ausstehenden Lohn einklagen. Zudem kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro fällig werden und ein Strafverfahren wegen Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt drohen.
Das fand ich im Internet von einem Steuer und Unternehmensberater