Keine Zeit zum Nachbeten?

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Wenn jemand das Gebet (Salat) verpasst hat, wie der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: "Wer das Gebet verpasst oder es vergisst, soll es beten, wenn er sich daran erinnert. Es gibt dafür keine Sühne außer dieser." So soll derjenige, der ein Gebet verpasst hat, es beten, sobald er aufwacht, egal ob die Zeitspanne (für dieses Gebet) noch da ist oder nicht. Er soll es nicht mit dem Mittagsgebet (Salat al-Zuhr) von morgen beten. Diese Aussage ist sehr sehr sehr schwach und überhaupt nicht korrekt, dass man es am nächsten Tag mit dem Mittagsgebet betet. Das ist absolut falsch. Sondern der Hadith des Gesandten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, ist klar: "Er soll es beten, wenn er sich daran erinnert." So betest du es, wenn du dich daran erinnerst. [1]

Wenn jemand eine der Pflichtgebete vergisst, soll er das Gebet am selben Tag nachholen?

Die Frage: Wenn wir eine der Pflichtgebete vergessen, insbesondere das Morgengebet, sollen wir dann das Gebet am selben Tag nachholen oder zusammen mit dem gleichen Gebet am nächsten Tag?

Die Antwort: Alles Lob gebührt Allah, Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie, seinen Gefährten und denen, die ihm folgten. Des Weiteren:

Wenn ein Muslim ein Gebet vergisst oder verschläft, ist er verpflichtet es nachzuholen, sobald er sich daran erinnert, und es nicht aufzuschieben. Gemäß dem Ausspruch des Propheten, Frieden sei auf ihm: "Wenn einer von euch ein Gebet verschläft oder vergisst, soll er es verrichten, wenn er sich daran erinnert. Es gibt dafür keine andere Sühne." (Übereinstimmend überliefert). Und der Ausspruch des Propheten, Frieden sei auf ihm: "soll er es verrichten, wenn er sich daran erinnert" bedeutet, dass man das Gebet unverzüglich in dem Moment verrichten soll, in dem man sich daran erinnert. Wenn man also vom Schlaf aufwacht und ein Gebet verpasst hat, dann ist das Erste, was man tun muss, dieses Gebet nachzuholen. Und ebenso, wenn man ein Gebet vergessen hat, muss man sich beeilen, es in dem Moment nachzuholen, in dem man sich daran erinnert. Das bedeutet, dass wenn es sich um alle der Tagesgebete wie Fadschr, Dhuhr, Asr handelt und man es verschlafen oder vergessen hat, man es nachts nachholen muss.

Was die Aussage angeht, das verpasste oder vergessene Gebet auf die Zeit des nächsten Tages zu verschieben, so gibt es dafür keinen Beweis. Al-Buchari, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: "Kapitel: Wer ein Gebet vergisst, soll es nachholen, sobald er sich daran erinnert, und dieses Gebet nicht wiederholen. Ibrahim sagte: Wer 20 Jahre lang ein Gebet auslässt, muss nur dieses eine Gebet nachholen." Ibn Hadschar, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte bei der Erklärung dieses Hadith und der Überschrift von Al-Buchari: "Es ist möglich, dass Al-Buchari mit seiner Aussage 'und er soll es nicht wiederholen, außer dieses Gebet' darauf hinweisen wollte, dass er die Version des Hadith von Abu Qatada bei Muslim über die Geschichte vom Verschlafen des Gebets, in der es heißt: 'Und wenn es der nächste Tag ist, soll er es zu seiner Zeit verrichten' für schwach hält. Denn einige behaupteten, dass der offensichtliche Sinn sei, das nachgeholte Gebet zweimal zu verrichten - einmal wenn man sich daran erinnert und einmal wenn die Zeit für das nächste Gebet kommt. Jedoch ist der erwähnte Wortlaut keine klare Aussage darüber, denn es ist möglich, dass mit 'er soll es verrichten' zu seiner Zeit das Gebet gemeint ist, dessen Zeit gerade anbricht, und nicht, dass er das Gebet, das er nach Ablauf der Zeit nachgeholt hat, wiederholen soll. Allerdings heißt es in der Version von Abu Dawud vom Hadith des Imran bin Husain in dieser Geschichte: 'Wer von euch das Morgengebet des nächsten Tages erwischt, der soll es zusammen mit dem gleichen Gebet nachholen.' Al-Khattabi sagte: 'Ich kenne niemanden, der den offensichtlichen Sinn als Pflicht aufgefasst hat. Er sagte: Es scheint, als ob der Befehl darin lediglich die Empfehlung meint, damit man den Vorzug erhält, das Gebet zu seiner vorgeschriebenen Zeit nachzuholen.'" Ende des Zitats.

Auch keiner der rechtschaffenen Vorfahren (As-Salaf) empfahl dies. Vielmehr stuften sie das Hadith als Fehler des Überlieferers ein. Dies wurde von At-Tirmidhi und anderen über Al-Buchari überliefert. Dies wird auch durch den Bericht von An-Nasa'i vom Hadith des Imran bin Husain gestützt, in dem sie sagten: "O Gesandter Allahs, sollen wir es dann morgen zu seiner Zeit nachholen?" Er antwortete: "Allah hat euch vom Wucher abgehalten und nimmt ihn nun von euch an."

Wir bitten Allah darum, uns und unseren muslimischen Brüdern den Weg zu ebnen, das Gebet in vollkommener Weise zu verrichten. Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten.  

Und Allah weiß es am besten. Möge Allahs Segen und Frieden auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und allen seinen Gefährten sein.

'Abdurrahman bin 'Abdul-Khaliq al-Yusuf  

Bachelor der Scharia-Fakultät an der Islamischen Universität in Medina [2]

[1] إذا فاتتني صلاة هل أصليها نفس وقتها في اليوم التالي الشيخ د.عثمان الخميس

[2] مَن نسي فرضاً من الفروض هل يقضي الصلاة في نفس اليوم؟

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah