Keine Krankschreibung wegen Rippenprellung?

2 Antworten

bei der frage, ob ne krankschreibung gerechtfertigt ist, kommt es nicht nur auf der verletzung/erkankung an, sondern auch auf die tätigkeit des patienten/der patientin.
Nur wenn die erkrankung ein ausüben der tätigkeit im wege steht, fremdgefährdung möglich wäre (zB ansteckung) oder die tätigkeit an sich den heilungsprozess gefährden würde ist ne krankschreibung sinnig :)

Eine einfache rippenprellung würde zB bei bürotätigkeiten keinerlei schwierigkeiten bedeuten und diese tätigkeit wäre einer heilung auch nicht im weg -> eine krankschreibung wäre hier also eher unsinnig.

Arbeitet man hingegen körperlich auf eine weise, die damit nicht zu vereinbaren ist (auf dem bau, profi sportler oder was weiß ich) würde das ja bedeuten, dass man sich nicht ausrreichend schonen könnte -> eine krankschreibung KÖNNTE angebracht sein, wenn sich dieses problem nicht anderweitig lösen lässt

Dies gilt für alle sachen, zB war ich bereits wegen einer augenentzündung krank geschrieben, da ich als rettungsdienstler so kein auto fahren durfte... die allermeisten berufe hätten damit jetz aber kein problem gehabt :D

Unabhängig davon klingt es jetz auch eher so, als seie das so richtig, wenn schon zwei unabhängige ärzt*innen so entschieden haben :'D

Wenn das gleich 2 ärzte unabhängig von einander so sehen, scheint es wohl berechtigt.