Kaufland verweigert den Umtausch von meinem gekauften Fernseher da sie 3 Jahre geben und ich kurz davor u. man muss mindestens eine Woche vorher stimmt das?

2 Antworten

Du verwechselst hier möglicherweise zwei verschieden Paar Schuhe.

Du hast einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Gewährleistung. Dieser beträgt 2 Jahre. Hier muss sich der Handel nach den gesetzlichen Votgaben richten.

Nun wird eine (freiwillige !) Garantie von 3 Jahren angeboten. Hier hast Du Dich nach den Vorgaben des Verkäufers zu richten. Lehnt der gemäß seinen Bedingungen ab, hast Du Pech gehabt. Da kannst Du so viel zur Verbraucher-zentrale rennen wie Du möchtest. Damit verschwendest Du in der Regel nur Deine Zeit.

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