Katze zur pflege da und sie ist weg gelaufen?
Hallo ,
Es geht darum ich habe eine Katze verkauft am 19.08.2019 wir haben keinen Kaufvertrag abgeschlossen. Am 6.10.2019 habe ich die Katze wieder aufgenommen da sie die katze nicht in ihrer Wohnung halten durfte , sie aber im Januar 2020 in eine andere Wohnung gezogen ist . So es war ab gemacht die Katze wird am 9.01.2020 wieder abgeholt ca 17uhr, allerdings ist die Katze in der Nacht 9.01.2020 ca 01.00Uhr aus dem Haus bei mir entlaufen. So jetzt möchte die Besitzerin das Geld was sie am 19.08.2019 bezahlt hat wieder haben . Muss ich ihr das wieder geben oder wie verhält sich das ?
5 Antworten
Abwarten, und wenn die Katze nicht kommt...anstandshalber das Geld zurück geben.
zu so einem mneschen hast du hoffentlich das tier nicht abgegeben !
Ohne schriftlichen Vertrag kann sie den Verkauf ja schlecht nachweisen, oder?
Ich würde auch abwarten und allenfalls in der Umgebung zwischen deiner und der alten Wohnung der neuen Halterin suchen gehen.
Habe es verfolgt. Sie kann dich nicht verklagen. Erst mal Suchanzeigen aufgeben. Abwarten. Aber da ihr keinen Vertrag habt, wird es schlecht aussehen, dich zu verklagen. Was ist das denn für eine?
Gibt ja noch die Möglichkeit, daß die Katze wieder auftaucht,tobt sich nur was aus und steht in ein paar Tagen wieder vor deiner Tür. Da würd ich einfach mal abwarten
Ich habe die Hoffnung auch noch nicht aufgegeben das die Katze wieder kommt . Allerdings glaubt die Besitzerin nicht das er abgehauen ist und droht mir mit einer anzeige .
Hast Du schon Suchanzeigen geschaltet? Das Tierheim benachrichtigt? Flyer in der näheren Umgebung aufgehängt (auch im Supermarkt und beim Tierarzt) ? Tasso benachrichtigt?
Suchanzeige min. 4 Wochen lang in der Zeitung schalten.
Ist die Katze/Kater bereits kastriert?
Wenn die Katze nicht wieder auftaucht, solltest du natürlich den Anstand haben, den Kaufpreis zu erstatten.
L. G. Lilly
Ich habe der Besitzerin virgeschlagen das man erstmal wartet . Sie droht mir allerdings schon mit einer anzeige.