Katze ohne Vertrag verkauft, ist krank geworden, jetzt will der Käufer zu Anwalt?
Ich hab einer Frau in September 2023 ein Kitten verkauft. Der Kauf war privat und ohne Vertrag. Das Kitten ist BKH Mix und eigentlich stand der für 150€ drin aber sie hat auf 75€ runtergehandelt wo wir darauf nicht wirklich einverstanden waren aber ihn trotzdem für 75€ verkauft haben. 2-3 Wochen später ist die Frau wieder zu uns gekommen, hat uns Bilder gezeigt vom Kot der Katze mit Blut dran. Ihr Tierarzt meinte es ist ein Parasitenbefall (Giardien). Sie hat uns an dem Tag auch gefragt, ob wir ein teil der Tierarztrechnung übernehmen können, wir haben ihr keine Antwort gegeben und sie ist dann auch gegangen. Paar Wochen später hat sie mir immer auf WhatsApp geschrieben ob sie vorbeikommen kann dann hab ich ihr einen langen Text geschrieben, wo ich meinte dass es der Katze bei uns noch gut ging, normal gegessen, getrunken hat & kein Blut im Kot war, dass es unseren anderen Katzen auch gut gehen und ich die Tierarztrechnung nicht übernehmen werde, da es nicht mehr meine Katze ist. Das ist nicht unser erster Wurf gewesen und wir hatten auch noch nie Probleme gehabt. Ein paar Tage bevor sie die Katze bei uns gekauft hat, hat IHR SOHN mit seiner Freundin bei uns auch eine Katze gekauft und es ging der Katze gut!!! Jetzt ist sie persönlich vorbeigekommen und hat mir einen Brief gegeben wo drauf steht, dass wenn ich mich an den Kosten nicht beteilige, sie einen Anwalt anschaltet und/oder das beim Veterinäramt meldet. Die Tierarzt Rechnung waren mit dabei und sind insgesamt in Höhe von 520€.
8 Antworten
Das ist eine blöde Situation in der du da bist, und ich verstehe deine Lage gut 😅
Ich würde denke ich auch nicht bezahlen, erst recht, da die Käuferin erst nach 3 Wochen kommt, also kann sich die Katze auch in ihrer Obhut infiziert haben. Da muss sie erstmal belegen können, dass die Katze bei Kauf krank war.
Du als Verkäufer haftest ja nicht dafür, wenn das Tier nach Kauf krank wird 😅
Wenn sie dir nur Bilder vom Kot gezeigt hat, könnten es ja theoretisch auch falsche Bilder gewesen sein (aus dem Internet oder so)
Was du anbieten kannst, das ihr gemeinsam mit der Katze zum TA geht und du für diesen einen Termin die kosten übernimmst. Dann kannst du dir selbst einmal anhören was der TA sagt
Sonst lass dich halt verklagen, ich sehe von deiner Seite aus jetzt nichts, was du falsch gemacht hast
Ich weiß aber leider nicht, wie das Gericht da entscheiden würde
Aber ist das auch so, wenn das Tier erst nach Kauf krank wird?
Das ist doch eigentlich nur so, wenn die Krankheit nachweislich schon vor / bei Kauf bestand, oder bin ich da falsch informiert? 😅
Doch du haftest dafür, klar muss sie beweisen können, das die Katze schon vor Kauf krank war. Wenn du noch mehr Katzen hast, wird wahrscheinlich eine Kotprobe gefordert und wenn die Giardien oder sonstiges Feststellen, dann musst du zahlen
Da passiert überhaupt nichts, insbesondere nicht bei Giardien, die nahezu alle Haustiere haben. (Viele Tierärzte behandeln die mittlerweile sogar nur noch bei akuten Symptomen, weil die ständige Behandlung gegen Giardien bei Symptomlosen Tieren eher schadet als das sie gesund ist, weil sie die Darmflora zerstört!) Frage mich eh wie man bei einer Katze nur mit Giardien auf so hohe Kosten kommt.
Allerdings frage ich mich auch, warum man Tiere an Leute verkauft, die schon beim Kauf zeigen, das sie es möglichst billig wollen, da ist Stress doch fast vorprogrammiert...
Übrigens, selbst wenn sie einen Anwalt konsultiert, wird der ihr sofern sie keine Rechtsschutzversicherung hat, ihr eh sagen das sich für 500€ keine Klage lohnt, zumal die Aussichten auf Erfolg minimal sind.
Ich würde das entspannt sehen und auf mich zukommen lassen.
Wenn sie dich verklagt, hat sie das Prozesskostenrisiko.
Denke, die gute Frau blufft einfach nur!
Es geht nur eine Rückabwicklung, falls eine arglistige Täuschung vorliegt.
Das sieht bei dir nicht danach aus.
Deshalb kannst du in seinem Fall wohl cool bleiben und abwarten was passiert. Ich würde nichts bezahlen
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Daher haftet der Verkäufer nur für den Gesundheitszustand bei Gefahrübergang und nicht für die Entwicklung.
doch, der Verkäufer haftet, wenn er kranke Tiere veräußert. Dies muss geklärt werden, in der Hundezucht z.B wäre der Züchter 2 Jahre Regresspflichtig.