Karneval 2022 Köln mit 15?

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Lest mal hier das.

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Schüler*innen gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind von den Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen. Bei Schüler*innen ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt; Schüler*innen unter 16 Jahren benötigen keine zusätzliche Bescheinigung. Nicht-schulpflichtige Kinder benötigen keinen Testnachweis.