Kann sie wegen Sexuellebelästigung anzeigen?

4 Antworten

§ 184i StGB
Sexuelle Belästigung
(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

Also nein, keine Anzeige möglich.

Nein. Das kann man eh erst ab ungewollter Berührung.

Man kann alles anzeigen. In dem Fall nutzt es aber nichts.

Anschauen ist keine Belästigung im Sinne des Strafrechts. Wo man hingucken darf und wo nicht ist ja gottseidank noch nicht geregelt.