Anzeige wegen Lästern und Sachen verbreiten?

3 Antworten

Es gibt lt.§ 186 StGB den Straftatbestand der "üblen Nachrede":

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht
diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle:Wikipedia

Ja kann man, sowas ist eindeutig Rufmord, außerdem schon allein für das Wort Schla**e kann man sie anzeigen 

issma 
Fragesteller
 16.03.2016, 11:31

ist das wirklich rufsmord oder gibs eine andere bezeichnung? sch... und hu*e meinte Person D

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Lovek611  16.03.2016, 11:31
@issma

Ich denke mal es ist Rufmord, die erzählt ja Sachen die überhaupt nicht stimmen, aber auch für die Beleidigungen kann man natürlich auch jemanden anzeigen.

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issma 
Fragesteller
 16.03.2016, 11:34

wie kann Person A es ihr ins Gesicht sagen, dass sie damit aufhören soll sonst kriegt sie eine Anzeige? :0

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Lovek611  16.03.2016, 11:36
@issma

Sie könnte einfach zu ihr hin gehen und sagen "Jetzt reicht es aber auch, es geht langsam zu weit und sollte es so weiter gehen werde ich eindeutig zur Polizei gehen und werde eine Anzeige gegen dich machen", würde ich jetzt z.b sagen.

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Ach Gott Kinderchen, warum meint ihr immer, ihr müsstest mit Kanonen auf Spatzen schiessen.

Glaubst du ernsthaft, eine Anzeige würde die Sache bereinigen? Setzt euch einfach mal zusammen und klärt die Geschichte.

Es ist einfach albern zu glauben, die Staatsmacht müsste sich mit jedem einzelnen gesprochenen Wort auseinandersetzen und das dann auch noch juristisch sauber aufbereiten.