Kann nur Ende des Quartals kündigen?
Also steht so auf meinem Vertrag mit 4 Wochen Frist, ist das aber rechtens? Gibt es da keine Ausnahmen?
5 Antworten
Vertraglich koennen auch laengere als die gesetzlichen Kuendigungsfristen wirksam vereinbart werden. Wenn bei dir also 4 Wochen zum Quartalsende vereinbart wurden, kannst du auch nur zu den Quartalsenden kuendigen. Das ist absolut rechtens.
Steht da jetzt 4 Wochen Frist oder 4 Wochen zum Ende eines Quartals? Das ist ein Unterschied. Bitte gib den genauen Wortlaut an.
Natürlich. 4 Wochen Kündigungsfrist heißt in vier Wochen ist Ende. Vier Wochen zum Quartalsende heißt, dass ich nur zu Ende März, Ende Juni, Ende Oktober oder Ende Dezember kündigen kann und hier auch mindestens 4 Wochen vorher kündigen muss.
Meine Frage "Und worin soll der Unterschied liegen?" bezieht sich selbstverständlich auf den konkreten Fragefall.
Und in dem Fall spielt es keine Rolle.
Denn hier ist nicht von "4 Wochen Kündigungsfrist" die Rede, sondern von "4 Wochen Kündigungsfrist zum Quartalsende".
Ansonsten wäre Deine Erklärung selbstverständlich richtig.
Genau das steht ja eben nicht so explizit dort, deshalb frage ich den Fragsteller nach dem exakten Wortlaut. In seiner Überschrift steht was anderes als im Text. Vielleicht sollte auf solche Rückfragen nur der Gefragte antworten. Das führt zu weniger Missverständnissen.
Kann nur Ende des Quartals kündigen?
Also steht so auf meinem Vertrag mit 4 Wochen Frist
Mit dieser Formulierung in der Frage ist völlig eindeutig, was gemeint ist:
- spätestens am 03.03. zum 31.03.,
- spatestens am 02.06. zum 30.06.,
- spätestens am 02.09. zum 30.09. und
- spätestens am 03.12. zum 31.12.
Bitte lass doch den, den ich gefragt habe, selbst antworten und hör auf dich einzumischen. Das nervt.
Hab das schon öfters gehört bin mir nicht sicher aber glaube das ist noch innerhalb dre legalen Sachen.
Das hängt davon ab, um was es genau geht.
Wie lange bist du denn schon im Unternehmen tätig? Während der Probezeit ist, soweit ich weiß, eine Frist von zwei Wochen angesetzt. Anschließend auf 4 wochen, usw...
- Ob es für dich in Frage kommt, keine ahnung, aber: Du kannst um einen Aufhebungsvertrag bitten, so dass das Arbeitsverhältnis quasi ab sofort beendet wird. Macht natürlich nicht jeder Arbeitgeber freiwillig mit, aber möglich ist das.
Bin seit fast 2 Jahren da, und wie ist das wenn ich zb woanders einen Vertrag mache kann ich bevor ich da anfange kündigen wenn ich was besseres finde zb
Wenn du dich irgendwo neues bewirbst, dann solltest du schon beim Bewerbungsgespräch das Thema "Kündigungsfrist" abklären. Das ist dem neuen Arbeitgeber aber kein unbekanntest Thema. Die reagieren da meist ganz akzeptabel
Anschließend auf 4 wochen
Hier ist aber - rechtlich nicht zu beanstanden - eine Frist von 4 Wochen zum Quartalsende vereinbart worden.
Und worin soll der Unterschied liegen?
Es gibt inhaltlich keinen.