Kann ich meinen Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn noch kündigen?
hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag am 29.08 unterschieben. Arbeitsbeginn wäre am 02.09. Kann ich den Vertrag noch kündigen? Im Vertrag steht das eine Kündigung vor Arbeitsbeginn bei einer Frist von 2 Werktagen gültig ist.
vielen Dank
mfg
2 Antworten
Natürlich kannst Du kündigen, sagt dein Vertrag doch ganz klar.
Trotzdem musst Du am Montag dort antanzen, weil eben keine zwei Werktage vergangen sind.
Ich kann dir aber versprechen, dass wenn Du dort morgen anrufst und deine Kündigung ankündigst, dass man dir sagen wird, dass Du am Montag nicht auftauchen brauchst.
Kündigung dann natürlich schriftlich.
Gruß
Ich hatte mal einen Vertrag in dem stand, dass der Arbeitsvertrag nicht vor dem ersten Arbeitstag gekündigt werden kann.
Meistens muss man 2 oder 3 Monate vorher kündigen. Es sei denn es gibt triftige Gründe, um die Kündigung sofort wirksam zu machen.
In der Probezeit...meistens?
Und der Vertrag regelt sogar noch das Kündigen vor Arbeitsantritt mit 2 Werktagen.
Wie kommt man jetzt auf 2-3 Monate bei der Sachlage?
Gruß
Ach stimmt... da ist ja noch die Probezeit 😅 ja, dann kann man das machen.
Vielen Dank!
Gruß