Absage eines Arbeitsvertrag?

2 Antworten

Du schreibst, dass Du weißt, dass der Arbeitsvertrag nichtig ist, wenn Du am ersten Arbeitstag nicht erscheinst.

Ich vermute es gilt ein Tarifvertrag. Im Manteltarifvertrag IGZ ist das so vereinbart. Du kannst auch schriftlich mit der Frist von zwei Tagen kündigen. Erhält die ZAF die Kündigung morgen, kannst Du problemlos am Montag bei der anderen Personalvermittlung beginnen.

Ruf doch einfach mal bei "A" an und sag, dass Du Dich anders entschieden hast und nicht beginnen willst. Wahrscheinlich hat sich das dann erledigt, da dies sowieso der Fall wäre, wenn Du am Montag unentschuldigt nicht erscheinst.

Will die ZAF eine schriftliche Kündigung, schreib sie und gib sie morgen ab

Geht es hier nun um Personalvermittlung oder Arbeitnehmerüberlassung?

Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.