Absage eines Arbeitsvertrag?
Hallo,
ich hab einen Arbeitsvertrag bei einer Personalvermittlung A unterschieben und wäre offiziell am 14.10. Mitarbeiterin dort. Allerdings hatte ich heute, den 10.10. ein Job-Angebot von einer anderen Personalvermittlung B, wo ich gleich am Montag bei dem Einsatz anfangen könnte.
Ich würde mich schon gern für die andere Personalvermittlung entscheiden, doch wie sieht's nun mit dem bereits unterschrieben Arbeitsvertrag aus?
Ich weiß zwar, dass der Vertrag ungültig werden würde, wenn man am ersten Arbeitstag nicht erscheint, aber Personalvermittlung A hat bis jetzt noch keine offizielle Zusage eines Kundenbetriebes erhalten, in der ich tätig sein könnte. Am Montag habe ich zwar ein Probetag bei eine Unternehmen, aber ich glaube nicht, dass mir das gefallen würde, nachdem ich mir die Tätigkeitsbeschreibung angehört habe.
Kann ich der Personalvermittlung A jetzt auch einfach eine Absage erteilen, obwohl ich den Vertrag unterschrieben habe und bei den offiziell noch keine Mitarbeiterin bis zum 14.10. bin ODER muss ich den Vertrag normal kündigen und mich somit auch an die Kündigungsfristen halten?
Vielen Dank im voraus.
2 Antworten
Du schreibst, dass Du weißt, dass der Arbeitsvertrag nichtig ist, wenn Du am ersten Arbeitstag nicht erscheinst.
Ich vermute es gilt ein Tarifvertrag. Im Manteltarifvertrag IGZ ist das so vereinbart. Du kannst auch schriftlich mit der Frist von zwei Tagen kündigen. Erhält die ZAF die Kündigung morgen, kannst Du problemlos am Montag bei der anderen Personalvermittlung beginnen.
Ruf doch einfach mal bei "A" an und sag, dass Du Dich anders entschieden hast und nicht beginnen willst. Wahrscheinlich hat sich das dann erledigt, da dies sowieso der Fall wäre, wenn Du am Montag unentschuldigt nicht erscheinst.
Will die ZAF eine schriftliche Kündigung, schreib sie und gib sie morgen ab
Geht es hier nun um Personalvermittlung oder Arbeitnehmerüberlassung?
Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.